Bereits im Dezember 2011 gab es eine Änderung im Impressum der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH bezüglich der Geschäftsführung. Die Veränderung wurde erst Anfang Januar 2012 im Handelsregister veröffentlicht.
|
||||||||||
News, Infos und Warnungen zu Abofallen und Abzockern
Bereits im Dezember 2011 gab es eine Änderung im Impressum der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH bezüglich der Geschäftsführung. Die Veränderung wurde erst Anfang Januar 2012 im Handelsregister veröffentlicht.
|
||||||||||
Der Bericht vom 24. November über die „Letzte Mahnung“ von der Firma Webtains GmbH für MAZ-Leser Hans-Jürgen L. aus Zossen hat dazu geführt, dass sich auch andere Betroffene in der Redaktion gemeldet haben, um über ihre bösen Erfahrungen mit dem dubiosen Unternehmen zu berichten. Besonders schlimm hat es auch Sabine T. aus Wünsdorf erwischt. Ihr damals 15-jähriger Sohn soll nach Aussagen von Webtains im Internet jene Seite angeklickt haben, über die dann der kostenpflichtige Zugang zu einem Routenplaner möglich wird. Das soll laut T. im Mai 2010 gewesen sein. Als die Rechnung über 96 Euro ins Haus flatterte, holte sich Sabine T. bei der Verbraucherzentrale Rat. Der Ratschlag war eindeutig: auf keinen Fall zahlen, Widerspruch einlegen, da ihr Junge noch nicht 16 und damit nicht geschäftsfähig war. Doch die Firma reagierte nicht auf den Widerspruch. Statt dessen schickte sie eben jene „Letzte Mahnung“, die auch Hans-Jürgen L. erhalten hat. Das Schreiben verunsicherte Familie T.. Erst recht, als sich auch noch die Deutsche Inkasso-Zentrale meldete und drohte, den Betrag plus inzwischen aufgelaufene Mahngebühren notfalls per Gericht einziehen zu lassen. |
Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine
Mitfahrzentralen, Kochrezepte, Routenplaner und Schnäppchen: Bei diesen Angeboten können Sie in die Abofalle tappen. Dann bekommen Sie Post von Inkasso-Büros - und die arbeiten in Bayern mit System. ... Laut Schufa treiben seriöse Inkasso-Büros keine strittigen Rechnungen aus sogenannten Abofallen ein. Unseriöse Inkasso-Büros haben da anscheinend weniger Berührungsängste. Sie werden teils sogar verdächtigt, mit den Geschäftsführern von Abofallen zu kooperieren - bis hin zur Postenverteilung. So sollen zum Beispiel Mitglieder der Abofallen-Unternehmen auch Posten in den Inkasso-Büros haben. Einer davon ist Frank Drescher: Bei der Deutschen Zentral Inkasso ist der 30-Jährige aus Gammelsdorf bei Landshut als Einzelprokura geführt und ist gleichzeitig bei den Abofallen-Unternehmen OPM Media und Paid Content GmbH tätig. Drescher betreibt Internetseiten, die teure Kopien von Mitfahrer- und Wohnungsvermittlungs-Börsen sind wie beispielsweise Mitfahrzentrale-24.de, Mitwohnzentrale-24.de und analog dazu Drive2you und live2gether. |
Quelle und vollständiger Bericht: Bayerischer Rundfunk
Zum Podcast: Bayern 5 aktuell - Der Funkstreifzug
Mehr als 150 Kärntnerinnen und Kärntner haben sich in den vergangen Tagen bezüglich eines Inkassoschreibens an den AK-Konsumentenschutz gewandt. Grund des Schreibens: Ausstehende Forderungen der Firmen „Webtains GmbH“ oder „IContent GmbH“. „Diese Konsumenten sind in eine sogenannte ,Gratis-Falle‘ getappt“, erklärt die AK und rät: „Betrag nicht einzahlen und mit eingeschriebenem Rücktrittsschreiben antworten!“
Ein Schreiben der „Deutsche Zentral Inkasso“ verunsichert derzeit viele Konsumenten. Betroffene werden darin aufgefordert, einen offenen Zahlungsbetrag von 96 Euro plus Mahnspesen und Inkassogebühren – insgesamt rund 160 Euro – umgehend zu überweisen. „Die Begründung lautet: Konsumenten hätten die bisherigen Zahlungsaufforderungen der Firmen ,Webtains GmbH‘ oder ,IContent GmbH‘ ignoriert“, erklärt AK-Expertin Susanne Kalensky.
„Hinter dieser Vorgehensweise verbirgt sich eine Abzocke“, warnt die AK-Juristin und erklärt: „Mit vermeintlichen ‚Gratis-Angeboten‘ locken dubiose Firmen auf ihre Internetseiten zu Themen wie Berufsberatung, Hausaufgabenhilfe, Routenplaner und Lebensprognosen bis zu Tattoo-Vorlagen.“ Dabei verschleiern die Anbieter, dass der Kunde teure Abos abschließt. Die Preisangaben sind gut versteckt. Zahlungsaufforderungen und Inkassoschreiben wie jenes der „Deutsche Zentral Inkasso“ folgen.
Die Arbeiterkammer rät:
Quelle: Arbeiterkammer Kärnten
In der Sendung Akte 2011 waren die dubiosen Forderungen der Deutschen Zentralinkasso GmbH und ihres Geschäftsführers Frank Drescher eines der Themen. Unter Anderem ging es auch um deren Zulassung als Inkassounternehmen. Darüber wurde erst kürzlich geklagt. Leider ist das Urteil nicht im Sinne der Verbraucher ausgefallen. Die Deutsche Zentralinkasso GmbH mahnt für diverse Firmen, wie beispielsweise der OPM Media GmbH und der Content4U GmbH. Geschäftsführer der OPM Media GmbH ist ebenfalls Frank Drescher, der als Abzocker mittels seiner Inkassofirma die eigenen Forderungen mit einem Gebührenaufschlag einzutreiben versucht.
Quelle und vollständiger Bericht: Youtube - Beertjesnl
Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.
Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben "zahlungsunwillige" Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.
Die Deutsche Zentral Inkasso darf also, aufgrund eines die gesamte deutsche Rechtspflege beschämendes Urteils, auch weiterhin ihre aggressiven Mahnungen verschicken. Somit ändert die Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts erst einmal nichts am Status Quo. Dieser Mahndrohmüll wird nämlich auch in Zukunft den einen oder anderen „unzufriedenen Kunden“ einer Abofalle einschüchtern und ihn zu einer Veränderung seiner finanziellen Situation bewegen. Ich hoffe aber mal, dass der größere Teil der 800.000 (unglaublich: achthunderttausend) gepeinigten Mitmenschen durch die Medien und eigene Recherchen im Netz mittlerweile soweit aufgeklärt ist, dass er weiß, was von einem solchen Geschreibsel zu halten ist, nämlich nichts - ... |
Quelle und vollständiger Bericht: abzocke-rupodo.blogspot
Das Inkassounternehmen "DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH" ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH ("out-lets.de") bzw. der Premium Content GmbH ("my-downloads.de") verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf. Beigefügt ist dem Mahnschreiben ein einschüchternder Anhang, nämlich ein Urteil des Amtsgerichts Detmold, ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Langen sowie ein Formblatt zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Mit diesem sollen die Empfänger zur Anerkennung der Forderungen animiert werden.
An den bisherigen Empfehlungen der Verbraucherzentrale Hessen ändert die neue Masche freilich nichts. Verbrauchern, die nicht wissentlich im Internet einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, rät die Verbraucherzentrale Hessen nach wie vor: Nicht zahlen, den vermeintlichen Vertragsschluss entschieden zurückweisen, stur bleiben und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern lassen. Inzwischen hat sich auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. von dem Berliner Inkassounternehmen distanziert.
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen
In der Verwaltungsstreitsache |
Quelle: Berlin.de - Justiz
Die Spielregeln sind einfach: Es gibt mehr Spieler als Stühle und wenn die Musik aus ist, muss jeder einen Platz gefunden haben. Wer sich nicht platzieren konnte, hat verloren. Das könnte eine Metapher für das äußerst ärgerliche Spiel sein, dass die Betreiber von Internetabofallen zusammen mit Inkassounternehmen und Anwälten seit Jahren mit arglosen Verbrauchern gespielt haben. Oft genug konnte den Verbrauchern geschickt suggeriert werden, die Musik sei aus und die Stühle alle besetzt. Wer sich überzeugen ließ, dass er verloren hatte, zahlte die Kosten für einen ungewollten oder gar untergeschobenen Vertrag.
"Nun richten die Verbraucherzentralen mit der momentan durchgeführten Inkasso-Umfrage den Fokus auch auf die Inkassounternehmen, die gegenüber den Verbrauchern massive Drohkulissen errichten, um z.T. unberechtigte Forderungen einzutreiben", berichtet Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt. In dem Urteilstext heißt es zwar, dass ein wirksamer Dienstleistungsvertrag zustande gekommen sei. "Eine direkte Wirkung für diejenigen, die jetzt zur Zahlung von Forderungen aus dem Jahr 2009 aufgefordert werden, hat das Urteil keinesfalls", so Wagner weiter. Urteile gelten unmittelbar immer nur zwischen den Parteien, die sich vor Gericht streiten. Darüber hinaus urteilen Gerichte in vielen vergleichbaren Fällen genau umgekehrt, nämlich dass ein Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Verbraucher nicht bestehe. Ungleich dreister jedoch ist, was der Inkassodienstleister seit wenigen Tagen verbreitet: Ein Verbraucher, der eine Forderung von my-downloads.de, eingetrieben durch just jenes Inkassobüro, nicht beglich, sitze nun in Haft. Dass ein Zusammenhang zwischen der Inhaftierung und dem Nichtbegleichen der Forderung besteht, wird durch geschickte Formulierung der Meldung zwar suggeriert, bei genauem Hinsehen jedoch gerade nicht behauptet. Die Mitteilung dient einmal mehr einzig der Einschüchterung angeblicher Schuldner des DZI.
Dass nun so massenhaft Forderungen aus vergangenen Jahren mit dem Hinweis auf eine amtsgerichtliche Einzelfallentscheidung aus dem Jahr 2010 und einen angeblichen Inhaftierungsfall eingetrieben werden sollen, lässt einerseits hoffen, dass viele Verbraucher inzwischen die Spielregeln beherrschen und sich nicht mehr so einfach einschüchtern und überrumpeln lassen. Andererseits muss verhindert werden, dass die Methoden der Abzocker immer raffinierter werden und der Druck auf den Verbraucher immer mehr erhöht wird. Dies haben sich die Verbraucherzentralen mit der Umfrage und der anschließenden Auswertung zur Aufgabe gemacht.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
Mit neuen miesen Tricks und Abmahnungen machen Inkasso-Firmen bei ahnungslosen Usern Kasse. |
Quelle: Sat1 - Akte 2011
Quelle: Youtube - Beertjesnl
... Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen. Behauptet werde, der Betroffene habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. "Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und - auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt", sagt Meisel. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde die Forderung gerichtlich geltend gemacht, droht das Inkassobüro in dem Schreiben: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." In der Regel sei aber gar kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen. Druck werde auf die Verbraucher auch mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung ausgeübt, ferner werde auf ein Urteil des Amtsgerichtes Langen verwiesen. "Das begründet als Einzelfallentscheidung aber keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher", sagt Simone Meisel. Damit wolle man offensichtlich den Zahlungswillen der Betroffenen verstärken. Sie sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen. ... "Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande", sagt die Juristin. Der Anbieter müsse Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren. Gespeicherte IP-Adressen stellten keinen Beweis für einen Vertragsschluss dar. |
Quelle und vollständiger Bericht: mz-web.de
Inkassofirmen legen ihren Mahnschreiben beliebige Urteile bei und drohen mit Gerichtsverfahren. Angeblich säumige Kunden sollten sich nicht jedoch nicht beeindrucken lassen. Denn einen gültigen Vertrag gibt es fast nie. Die besten Schnäppchen wollte Maria P. finden - und registrierte sich deshalb auf der Internetseite Outlets.de. "Über 1800 Adressen, Tipps und Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf und Shopping" bietet das Portal, "bis zu 80 Prozent" könne man sparen. Das klingt verlockend. Doch wer sich anmeldet, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab - zu acht Euro im Monat, also 96 Euro im Jahr. Der versteckte Hinweis darauf steht ganz unscheinbar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Anmeldeseite rechts oben, wo ihn niemand vermuten würde. Outlets.de ist das, was Verbraucherschützer als Abofalle bezeichnen. Dahinter steckt die als aggressives Unternehmen einschlägig bekannte IContent GmbH mit Sitz im hessischen Rodgau. ..... Maria P. fand nach ihrer Anmeldung mehrfach Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen in der Post - und widersprach. Jetzt bekam sie ein weiteres Mahnschreiben, von der "Deutschen Zentral Inkasso" aus Berlin. Nun soll sie nicht mehr nur die 96 Euro für das angebliche Abonnement bezahlen, sondern auch noch Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassogebühren und so weiter. In Summe: 160,15 Euro. ... Das entsprechende Urteil gibt es zwar wirklich, bestätigt Gerichtssprecherin Anke Grudda. "Das heißt aber nicht, dass es allgemein wirksam ist." Rechtswirkung entfalte es nur in dem einen konkreten Fall. ... ... Die Deutsche Zentral Inkasso wollte sich gegenüber der "Welt" trotz mehrfacher Anfrage nicht dazu äußern. Stattdessen sah sich Geschäftsführer Bernhard Soldwisch dazu veranlasst, per Pressemitteilung zum Rundumschlag gegen die Verbraucherzentralen auszuholen: ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Welt online
Beim Amtsgericht Detmold war über zwei Tage die Telefonanlage blockiert, weil ein Inkasso-Unternehmen mit einer neuen Masche Geld eintreibt. Auch bei der Polizei häufen sich in diesen Tagen die Anfragen verunsicherter Bürger. Diese Woche hatte Robert D. aus Bielefeld Post im Briefkasten. In dem Umschlag befand sich die Mahnung des Unternehmens "Deutsche Zentral Inkasso" über knapp 160 Euro. Die Kosten setzten sich zusammen aus einer angeblichen Anmeldung bei einem Internetportal plus Gebühren und Zinsen. Dem Schreiben lag ein Urteil des Amtsgerichts Detmold bei. In dem Verfahren hatte eine Frau vor Gericht verloren und musste für die Anmeldung in einem Internetporal Geld zahlen. Die Beklagte war davon ausgegangen, dass das Angebot kostenfrei war. Tatsächlich kostete es aber 96 Euro, was die Beklagte mit einer E-Mail bestätigt hatte. "Ich dachte erst einmal, jetzt ist es zappenduster", sagt Robert D. Er dachte, das Urteil bezöge sich auf seinen Fall, doch dann schaute er noch einmal genauer hin. In dem Urteil war der Name der Beklagten verschwunden. "Wenn das vom Gericht ist, dann muss da doch ein Name drauf sein und auch vom Gericht zugestellt werden", wunderte sich der Bielefelder und ging nicht zur Bank, sondern rief beim Amtsgericht an. ... Das Gericht hat ... einen Hinweis auf die Internetseite gesetzt, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei.... |
Quelle und vollständiger Bericht: WDR - Lokalzeit
Quelle: Youtube - scamnewsTV
Die „Deutsche Zentral Inkasso“ hatte in einer Pressemitteilung am 8. August verbreitet, das Unternehmen lehne eine Mitgliedschaft im BDIU ab. Weiterhin hatte es behauptet, es unterstütze den Verhaltenskodex des BDIU, den dieser seinen Mitgliedsunternehmen zur Ausübung einer seriösen Inkassotätigkeit auferlegt.
Dazu stellt der Branchenverband klar: Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen hat der „DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ zu keinem Zeitpunkt die Mitgliedschaft im BDIU angeboten. Derzeit wenden sich zahlreiche Verbraucher mit kritischen Nachfragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ an den BDIU. Diese Nachfragen lassen erhebliche Zweifel erkennen, ob das Unternehmen den strengen Regeln zur ordnungsgemäßen, redlichen und gewissenhaften Berufsausübung nachkommt, die der BDIU seinen Mitgliedsunternehmen auferlegt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist eine Aufnahme der „Deutschen Zentral Inkasso“ in den BDIU somit ohnehin ausgeschlossen.
Am Mittwoch hat das Verwaltungsgericht Berlin dem BDIU auf Nachfrage mitgeteilt, dass eine mündliche Verhandlung nunmehr für Ende August anberaumt werden soll.
Nachdem die Deutsche Zentral Inkasso bereits im Juli (s. Presseinformation der Verbraucherzentrale vom 28.07.2011) für die Premium Content GmbH Forderungen einzutreiben versucht hatte, schlägt das Inkassounternehmen erneut zu. Nun fordert sie im Auftrag ihrer Mandantin IContent GmbH ebenfalls knapp 160 Euro für eine Dienstleistung, die Verbraucher auf der Internetseite outlets.de in Anspruch genommen haben sollen. Dem neuen Schreiben ist wieder ein Urteil beigefügt, dieses Mal vom Amtsgerichts Detmold. Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren und sich nicht einschüchtern lassen.
Dass Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Inkassounternehmens angebracht sind, ergibt sich aus einer Pressemitteilung des Kammergerichts Berlin.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) aus Berlin erhält eigenen Angaben zufolge aktuell zahlreiche Nachfragen bezügliche der Firma Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Der Branchenverband weist darauf hin, dass diese Firma kein Mitglied im BDIU ist.
Der BDIU rät Verbrauchern, sich mit Fragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ direkt an das zuständige Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin zu wenden. Zuletzt hatte das Kammergericht am 26. Januar über den Verfahrensstand zur Registrierung der „Deutschen Zentral Inkasso“ berichtet:
Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
Hinweis wegen telefonischer Anfragen und schriftlicher Eingaben zum Verfahren „Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ (Stand: 26. Juli 2011) Der Verfahrensstand entspricht weiterhin der Mitteilung vom 26. Januar 2011. Gegen den Widerruf der Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch das Kammergericht als Verwaltungsbehörde ist Anfechtungsklage eingelegt worden. Für die Entscheidung darüber und das entsprechende Gerichtsverfahren einschließlich Verhandlungstermin ist ausschließlich das Verwaltungsgericht Berlin zuständig. |
Quelle: Kammergericht Berlin
Es ist ja schon komisch, dass unter "zivilurteile.de" als erste Rubrik "Strafrecht" steht (Stand: 05.08.2011), denn Strafrecht ist gerade kein Zivilrecht. Sei´s drum. Immerhin stehen darunter dann die "üblichen Verdächtigen", um die es in den Urteilen geht. Premium Content GmbH, IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH (Stand: 05.08.2011) - alles eigentlich wohlklingende Namen. Wer diesen Blog gelegentlich liest, weiß, dass die Schreiben, die diese Firmen mitunter versenden, alles andere als wohlklingend sind und mit ihnen häufig 96,- Euro eingefordert werden. Einige der Firmen holen sich manchmal dazu auch die Hilfe eines Inkassounternehmens wie Deutsche Zentral Inkasso GmbH. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: kLAWtext
"Sehr geehrte Frau D., wir erinnern Sie hiermit an die laufende Zahlungsfrist", heißt es in einem Schreiben der Deutschen Zentral Inkasso. Weiter unten steht: "Nutzen Sie JETZT die Möglichkeit, diese unangenehme Angelegenheit ein für allemal aus der Welt zu schaffen." Schön und gut, aber wofür? ... ... Den Internet-Betrüger, der kostenlose Computerprogramme gegen Geld angeboten hatte, gibt es unter dem Namen nicht mehr. Die Forderungen aber immer noch. ... Auch die Premium-Content scheint – ähnlich wie ein Grippevirus – ihren Auftritt immer wieder neu zu gestalten. Was geblieben ist, sind Töchter wie iContent, webtains oder eben Content4u. Auch die Anwälte, Bankverbindungen und Inkasso-Unternehmen sind immer wieder andere. Was noch geblieben ist, ist ein gewisser Viliam Adamca, der als "Geschäftsführer" der verschiedenen Abo-Portale auftritt. Nur ein Strohmann? Zu erreichen ist er jedenfalls nirgendwo, Anschriften hat er allerdings viele. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Schwarzwälder Bote
Serienweise lässt das Internet-Unternehmen Premium Content GmbH derzeit von einer Inkasso-Firma Mahnungen verschicken. Verbraucherschützer raten: nicht unter Druck setzen lassen, stur bleiben, nicht bezahlen. Betroffen sind Internet-Nutzer, die die Seite my-downloads.de genutzt haben sollen – ein kostenpflichtiges Software-Portal, das Programme anbietet, die anderswo völlig problemlos kostenlos heruntergeladen werden können. ... zwei Jahre später, versucht der Geldeintreiber „Deutsche Zentral Inkasso“ mit gleich zwei Drohschreiben, die alten Forderungen der Premium Content GmbH in Höhe von 96 Euro zu kassieren. ... Zentral Inkasso ignoriert allerdings die mittlerweile weitverbreitete Rechtssprechung von Land- und Oberlandesgerichten, die ein solches Vorgehen als das deklarieren, was es ist: Abzocke. ... |
Quelle: Göttinger Tageblatt
Hallo, lieber Besucher,
Im Internet gibt es viele verschiedene Portale, Blogs und Seiten, die sich dem Schutz der Verbraucher zum Ziel gesetzt haben. ...
mehr über uns
Wenn Ihnen eine neue Kostenfalle aufgefallen ist, bitten wir um Benachrichtigung an:
email: o.forseti [ät] gmail.com
Hinweis zum Persönlichkeitsrecht