Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) aus Berlin erhält eigenen Angaben zufolge aktuell zahlreiche Nachfragen bezügliche der Firma Deutsche Zentral Inkasso GmbH. Der Branchenverband weist darauf hin, dass diese Firma kein Mitglied im BDIU ist.
Der BDIU rät Verbrauchern, sich mit Fragen zu Zahlungsaufforderungen der „Deutschen Zentral Inkasso“ direkt an das zuständige Kammergericht Berlin, Elßholzstraße 30–33, 10781 Berlin zu wenden. Zuletzt hatte das Kammergericht am 26. Januar über den Verfahrensstand zur Registrierung der „Deutschen Zentral Inkasso“ berichtet:
Quelle: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen
Hinweis wegen telefonischer Anfragen und schriftlicher Eingaben zum Verfahren „Deutsche Zentral Inkasso GmbH“ (Stand: 26. Juli 2011) Der Verfahrensstand entspricht weiterhin der Mitteilung vom 26. Januar 2011. Gegen den Widerruf der Registrierung der Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch das Kammergericht als Verwaltungsbehörde ist Anfechtungsklage eingelegt worden. Für die Entscheidung darüber und das entsprechende Gerichtsverfahren einschließlich Verhandlungstermin ist ausschließlich das Verwaltungsgericht Berlin zuständig. |
Quelle: Kammergericht Berlin