Das aktuelle Angebot kommt von der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf. Die Masche: Die Richter des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 15. April - 38 O 148/10 – April 2011) werfen dem Unternehmen vor, das Formular sei irreführend: Die unternehmensbezogenen Daten des Empfängers sind hier bereits voreingetragen – der Gewerbetreibende wird lediglich dazu aufgefordert, die bisherigen Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren und das Formular sodann unterzeichnet schnell per Telefax an die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zurückzusenden. Wer auf das Schreiben nicht reagiert, erhält meist bald ein zweites Schreiben, das auf eine schnelle Reaktion pocht. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER