Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH
Im Berufungsverfahren vor dem OLG Düsseldorf wurde inzwischen terminiert: Die mündliche Verhandlung findet erst Mitte Februar 2012 statt. Bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts müssen Betroffene, die Unterschrift auf die Formulare der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH. geleistet haben, weiterhin mit Mahnungen rechnen.
Den Mahnungen wird dadurch Nachdruck verliehen, dass hierin auf ein von der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH. erstrittenes Urteil des Amtsgerichts Köln vom 6.6.2011 (114 C 128/11) hingewiesen wird. In diesem Verfahren wurde ein Betroffener zur Zahlung verurteilt. Nach Kenntnis des DSW handelt es sich hierbei um das einzige Urteil im Rahmen einer Zahlungsklage. Falls weitere Urteile erstritten werden, bittet der DSW um entsprechende Hinweise.
In einem weiteren Fall hat ein betroffenes Unternehmen erfolgreich Feststellungsklage gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH. erhoben und zwar dahingehend, dass keine Verpflichtung besteht, auf das zum damaligen Zeitpunkt verwendete Formular Zahlung zu leisten. Hierbei handelt es sich um ein Urteil des AG Düsseldorf vom 30.6.2011 (28 C 15346/10).
Der DSW empfiehlt betroffenen Unternehmen für den Fall, dass sich diese getäuscht fühlen, vorsorglich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung zu erklären und im Falle einer tatsächlichen gerichtlichen Auseinandersetzung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Quelle: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität