30.08.11

Nennung von Firmennamen in Title-Tags für Meinungsforum zulässig

In einem Rechtsstreit des Vereins Antispam e.V. gegen die Firma "Neue Branchenbuch AG" hat das Landgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt.

Die Firma "Neue Branchenbuch AG" geht bundesweit juristisch gegen Betreiber von Webseiten vor, die über ihre Werbe- und Geschäftspraktiken berichten.

Die Argumentation der Firma bzw. ihrer Anwälte baut dabei regelmäßig auf einer angeblichen Verletzung des Marken- bzw. Namensrechts auf, wenn Webseitenbetreiber in den html-Seitentiteln (sogenannte "title-tags") den Firmennamen "Neues Branchenbuch" aufführen. Den Betreibern dieser Internetseiten wird mit rechtlichen Schritten, z.B. einstweiligen Verfügungen, gedroht und es werden in den Abmahnschreiben auch Gerichtsverfahren zitiert, die man bereits gewonnen habe.

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Gegen diese Rechtsansicht hat sich der Antispam e.V. mittels einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf zur Wehr gesetzt, und im vollen Umfang Recht bekommen.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, 2a O 69/11; nicht rechtskräftig)

Das Gericht hat festgestellt, dass der "Neue Branchenbuch AG" die zuvor geltend gemachten Ansprüche "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zustehen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam