In der Verwaltungsstreitsache
VG 1 K 5.10
der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft
gegen
das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts
hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf
Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr
im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.
Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister
Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Berlin. Sie ist nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen zu realisieren, die entgeltliche Dienstleistungsangebote im Internet vermarkten. Nachdem beim Kammergericht zahlreiche Beschwerden über die Klägerin eingingen, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts die Registrierung der Klägerin im Rechtsdienstleistungsregister wegen dauerhafter unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden. Der Klägerin wird vorgeworfen, dass sie in großem Umfang ungeprüfte Forderungen einziehe, bei denen es sich um sogenannte „Abo-Fallen“ im Internet handele. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, ihre Mandanten seien verpflichtet, die jeweiligen Forderungen auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Sie betreibe lediglich ein sogenanntes „Mengeninkasso“, bei dem eine Prüfung der einzelnen Forderung typischerweise nicht erfolge.“ |
Quelle: Berlin.de - Justiz