Die Spielregeln sind einfach: Es gibt mehr Spieler als Stühle und wenn die Musik aus ist, muss jeder einen Platz gefunden haben. Wer sich nicht platzieren konnte, hat verloren. Das könnte eine Metapher für das äußerst ärgerliche Spiel sein, dass die Betreiber von Internetabofallen zusammen mit Inkassounternehmen und Anwälten seit Jahren mit arglosen Verbrauchern gespielt haben. Oft genug konnte den Verbrauchern geschickt suggeriert werden, die Musik sei aus und die Stühle alle besetzt. Wer sich überzeugen ließ, dass er verloren hatte, zahlte die Kosten für einen ungewollten oder gar untergeschobenen Vertrag.
"Nun richten die Verbraucherzentralen mit der momentan durchgeführten Inkasso-Umfrage den Fokus auch auf die Inkassounternehmen, die gegenüber den Verbrauchern massive Drohkulissen errichten, um z.T. unberechtigte Forderungen einzutreiben", berichtet Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt. In dem Urteilstext heißt es zwar, dass ein wirksamer Dienstleistungsvertrag zustande gekommen sei. "Eine direkte Wirkung für diejenigen, die jetzt zur Zahlung von Forderungen aus dem Jahr 2009 aufgefordert werden, hat das Urteil keinesfalls", so Wagner weiter. Urteile gelten unmittelbar immer nur zwischen den Parteien, die sich vor Gericht streiten. Darüber hinaus urteilen Gerichte in vielen vergleichbaren Fällen genau umgekehrt, nämlich dass ein Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Verbraucher nicht bestehe. Ungleich dreister jedoch ist, was der Inkassodienstleister seit wenigen Tagen verbreitet: Ein Verbraucher, der eine Forderung von my-downloads.de, eingetrieben durch just jenes Inkassobüro, nicht beglich, sitze nun in Haft. Dass ein Zusammenhang zwischen der Inhaftierung und dem Nichtbegleichen der Forderung besteht, wird durch geschickte Formulierung der Meldung zwar suggeriert, bei genauem Hinsehen jedoch gerade nicht behauptet. Die Mitteilung dient einmal mehr einzig der Einschüchterung angeblicher Schuldner des DZI.
Dass nun so massenhaft Forderungen aus vergangenen Jahren mit dem Hinweis auf eine amtsgerichtliche Einzelfallentscheidung aus dem Jahr 2010 und einen angeblichen Inhaftierungsfall eingetrieben werden sollen, lässt einerseits hoffen, dass viele Verbraucher inzwischen die Spielregeln beherrschen und sich nicht mehr so einfach einschüchtern und überrumpeln lassen. Andererseits muss verhindert werden, dass die Methoden der Abzocker immer raffinierter werden und der Druck auf den Verbraucher immer mehr erhöht wird. Dies haben sich die Verbraucherzentralen mit der Umfrage und der anschließenden Auswertung zur Aufgabe gemacht.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen