15.08.11

Abzocke mit Zeitschriften-Abos boomt

Nachdem der Gesetzgeber das "Schlupfloch" für schnelle Vertragsabschlüsse von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements per Telefon geschlossen hat, haben die Anbieter ihren Hauptvertriebsweg wieder auf die Straße verlegt. Wurden vor 20 Jahren noch ganze Straßenzüge von sog. Drückerkolonnen heimgesucht, findet man heute die jungen und dynamischen Promoter vor allem in Fußgängerzonen, am Rande von Volks- und Straßenfesten oder vor Einkaufsparks. Ihr Ziel ist offensichtlich, auf Biegen und Brechen Zeitungsabos an den Mann oder die Frau zu bringen.

Massenhaft beschweren sich gegenwärtig Verbraucher, denen auf diese Art und Weise Zeitungs- und Zeitschriftabonnements untergeschoben wurden. Gutgläubig leisten Angesprochene Unterschriften, die wenigsten wissen jedoch wofür. Es wird von Gewinnen gesprochen, von kostenlosen Probelieferungen, von guten Zwecken für Mensch und Tier. Die meisten Betroffenen haben im Anschluss an diese Gespräche nichts in der Hand, können im Nachgang nicht nachlesen, wofür sie ihre Unterschrift geleistet haben. Meist erschließt sich das Ganze erst dann, wenn die erste Rechnung eines Zeitschriftenverlages eintrifft, in der auf einen wirksamen Abo-Vertrag Bezug genommen wird. Viele Verbraucher sind selbst erstaunt, wenn sie nach Anforderung des angeblich geschlossenen Vertrages tatsächlich ihre Unterschrift genau auf einem solchen Liefervertrag erkennen. Die Lage ist aber auch dann nicht aussichtslos. Betroffene Verbraucher können derartige Verträge auch noch Wochen nach Unterschriftsleistung widerrufen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät angesichts der ärgerlichen Folgen - die letztlich auch Zeit, Geld und Nerven kosten - genauestens zu überlegen, bevor eine Unterschrift geleistet wird. In jedem Fall sollte sich jeder Verbraucher eine Kopie des von ihm unterzeichneten Schriftstückes aushändigen lassen, um dieses zu Hause in Ruhe lesen zu können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt