13.08.11

Zweifelhaftes Urteil zugunsten der Webtains GmbH

Was sich in den letzen Wochen beim Frankfurter Kreisel abspielt, darf man wohl als gut geplante Verdummungskampagne bezeichnen. Um die Abzock-Opfer von Michael Burats Firmengeflecht zu verunsichern wurden eine Reihe von Urteilen der Firmen Webtains GmbH, IContent GmbH, Content4U GmbH, Premium Content GmbH sowie der Deutschen Internet Inkasso GmbH veröffentlicht. Damit will man Zahlungsverweigerern suggerieren, es sei sinnlos sich gegen die Forderungen der Firmen zu wehren.
Zusätzlich wurde noch viel Werbung gemacht für die vermeintlich so positiv ergangenen Urteile. Sei es auf den verschiedenen Presseportalen, auf der eigens dafür eingerichteten Webseite Zivilurteile.de oder dem aktuellen Blog von Michael Burat.

Empfänger von Forderungen der zuvor genannten Firmen können aber ruhig und gelassen bleiben und brauchen nicht in Panik geraten. Es gibt mehrere Gründe diese Urteile nicht so ernst zu nehmen wie sie auf den ersten Blick scheinen. Zunächst einmal betreffen die Entscheidungen der Amtsgerichte nur die am Prozess beteiligten Parteien und haben keinerlei Auswirkungen auf andere Personen. Ausführlich berichtete ja schon kLAWtext über all diese Zivilurteile. Vielfach drängt sich der Verdacht auf, die Urteile seien mit Absicht künstlich generiert und es gäbe Absprachen zwischen den klagenden Parteien. Auch wir haben mit einer Geschichte aus dem Buch Brieffreundschaft mit einem Abzocker auf die Möglichkeit hingewiesen, wie Trophäenurteile generiert werden können.

Nun gibt es ein Urteil des Amtsgerichts Eisenach (AZ: 59 C 923/10), bei dem sich der Verdacht zu bestätigen scheint. Diese Steilvorlage hat Michael Burat auf seinem Blog savonarola.org veröffentlicht.

Das Amtsgericht Eisenach hat der Rodgau Firma Webtains GmbH erneut zur Seite gestanden und für klare Rechtsverhältnisse gesorgt.

Die Lüneburger Anwaltskanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen hatte für einen Verbraucher aus Melbeck negative Feststellungsklage zum Amtsgericht Eisenach erhoben. Man war der Meinung, dass man die Rechnung der Webtains GmbH nicht bezahlen müsse.

Vor dem Amtsgericht Eisenach hatte aber nicht die Webtains GmbH geklagt, sondern angeblich ein reingefallener User. Der sollte wollte sich wohl aktiv gegen die Forderung der Firma Webtains GmbH zur Wehr setzen und hat zu dem Zweck die Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen beauftragt. Ein wirkliches Opfer wird sich zuvor über die Möglichkeiten einer Gegenwehr ausführlich informieren. Dazu gehört dann sicher auch die Auswahl eines Anwalts, welcher bereits Erfahrungen und Erfolge im Kampf gegen Abzocke vorweisen kann. Denn so naiv kann kein Abzockopfer sein, dass man sich ausgerechnet eine Kanzlei aussucht, deren Mitarbeiter schon Abzocker vor Gericht verteidigt haben.

Als Mitarbeiter der Kanzlei Herzbruch, Bender & Kollegen wird auf deren Webseite der Rechtsanwalt Henning Grewe geführt, der vor gut einem Jahr den, als laufende Aktentasche bekannt gewordenen, angeklagten Anwalt Sven Schulze gemeinsam mit Boris Höller vor Gericht vertrat. Der Rechtsanwalt Sven Schulze hatte sich der Internetgemeinde gegenüber als Eintreiber für die betrügerisch agierenden Firmen Online Premium Content Ltd. und Belleros Premium Media Ltd. betätigt und dabei einen mehr als zweifelhaften Ruf erworben. Und über Boris Höller findet google einige sehr interessante Informationen, sowie seine Verbindungen zum mafiös organisierten Wiener Karussell.

Es bleibt ihnen als Leser vorbehalten, sich ein Urteil über die sogenannten Trophäenurteile zu bilden. Doch Hand auf's Herz; Wenn Sie als Opfer gegen die Abzocker klagen wollten, würden Sie höchstwahrscheinlich im Vorfeld Informationen einholen um anschließend einen Anwalt zu beauftragen, von dem Sie sicher sein können, dass es zu keinem Interessenkonflikt kommen kann.
In diesem Sinne: nur nicht einschüchtern lassen.