30.08.11

Deutsche Zentral Inkasso darf weiterhin für Abzocker mahnen

Die Deutsche Zentral Inkasso darf also, aufgrund eines die gesamte deutsche Rechtspflege beschämendes Urteils, auch weiterhin ihre aggressiven Mahnungen verschicken. Somit ändert die Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts erst einmal nichts am Status Quo.

Dieser Mahndrohmüll wird nämlich auch in Zukunft den einen oder anderen „unzufriedenen Kunden“ einer Abofalle einschüchtern und ihn zu einer Veränderung seiner finanziellen Situation bewegen. Ich hoffe aber mal, dass der größere Teil der 800.000 (unglaublich: achthunderttausend) gepeinigten Mitmenschen durch die Medien und eigene Recherchen im Netz mittlerweile soweit aufgeklärt ist, dass er weiß, was von einem solchen Geschreibsel zu halten ist, nämlich nichts - ...

Quelle und vollständiger Bericht: abzocke-rupodo.blogspot