10.08.11

Betrüger prellen Rentnerin mit falschen Gewinnversprechen

Mit falschen Gewinnversprechen werden immer wieder Personen, bevorzugt ältere Menschen, von Betrügern über den Tisch gezogen. So auch vor wenigen Tagen wieder im Raum Schramberg. Eine 70-jährige Frau stellte auf dem Display ihres Telefons fest, dass sie während einer kurzen Abwesenheit, einen Anruf erhalten hatte. Die angezeigte Nummer, die mit einer Hamburger Vorwahl begann, war ihr nicht bekannt. Dennoch tätigte die 70-Jährige einen Rückruf. Am anderen Ende meldete sich eine Frau, angeblich die Mitarbeiterin einer Rechtsanwaltskanzlei. Gewonnen – teilte sie der älteren Dame mit und zwar nicht nur ein paar Euro oder ein Sachpreis, nein, satte 40.000 Euro. Es wurde irgendein Aktenzeichen benannt und der älteren Dame versichert, dass ihr nun ein Gewinn in Höhe von exakt 39.174 Euro zustehe. Die Sache hatte nur einen Haken: Um die Auszahlung tätigen zu können, müsse die 70-Jährige vier U-Cash-Karten a 100 Euro beschaffen.

Den Gewinn vor Augen besorgte sich die Frau die geforderten Karten und erhielt am Folgetag wiederum einen Anruf. Ihr wurde mitgeteilt, dass der Fahrer mit dem Geld bereits in einer Gemeinde im Ortenaukreis sei und in Kürze bei ihr eintreffe. Um alles schneller abwickeln zu können, bat die unbekannte Anruferin um Mitteilung der Nummern der U-Cash-Karten und erhielt sie prompt. Damit waren erst einmal die 400 Euro weg!

Und der Geldtransport ließ auf sich warten. Statt dass es an der Haustüre klingelte, klingelte erneut das Telefon. Die unbekannte Dame aus der „Kanzlei“, sie nannte sich nun Frau Klein, meldete sich noch einmal. Sie habe sich geirrt, so die Information, denn die 70-Jährige habe nicht 40.000 Euro, sondern 140.000 Euro gewonnen. Um jedoch diesen weitaus höheren Gewinn erhalten zu können, müsse sie weitere 10 U-Cash-Karten besorgen.

Nun traute die 70-Jährige der Sache nicht mehr und verständigte die Polizei. Dort war diese Masche bereits bekannt. Auch im Internet gibt es dazu ausreichend Kommentare. Doch das hilft der 70-Jährigen wenig. Sie hat erst einmal den Verlust von 400 Euro zu verschmerzen. Ob es der Polizei gelingt, die Drahtzieher zu ermitteln und anzuzeigen, ist noch offen.

Allerdings warnt die Polizei in diesem Zusammenhang wieder einmal und stellt eindeutig fest: Es gibt keine Gewinnausschüttungen bei denen man für die Auslösung Geld bezahlen muss!

Quelle: Polizeidirektion Rottweil