16.08.11

Irreführende Werbung für Handy-Flatrate unzulässig

Wer auf der Suche nach einem Internet-Vertrag fürs Handy oder Smartphone ist, wird von zahllosen Flatrate-Angeboten geködert. Erst mal am Haken, merken Kunden, dass das versprochene unbegrenzte Surfvergnügen oft sehr begrenzt ist. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun mehrere Mobilfunk-Firmen wegen ihrer Flat-Werbung abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt.

"Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen", warb etwa die Firma 1&1 (gmx.de, web.de), die Telekom (t-mobile.de) kreierte den Slogan: "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet".

Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte – wieder mal – der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die vollmundigen Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 (1&1) bzw. 300 Megabyte im Monat (entspricht grob gerechnet Internetvideos in Spielfilmlänge) auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln: ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent.

Das bedeutet: Wo vorher auf dem Handy-Display ein Video ruckelfrei lief, brauchte es nach der Drosselung allein für das Öffnen einer Internetseite mehr als eine halbe Minute. Dieses Schnecken-Internet mussten Nutzer des Tarifs "Data-Flat" beim Anbieter NetCologne ("Ohne Limit Surfen und Mailen") sogar bereits nach einem Datenverkehr von 200 Megabyte erdulden.

Per einstweiliger Verfügung (nicht rechtskräftig) ist die Verbraucherzentrale NRW nun rechtlich gegen die vier Anbieter vorgegangen. Die vorläufige Bilanz: Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Alle Webseiten wurden mittlerweile geändert.

Immerhin: Drei Firmen zeigten sich auch ohne Einschaltung des Kadis einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik. Die solomo GmbH sowie Medion AG und Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung und gelobten Besserung.

Ins Visier nehmen die Düsseldorfer Konsumentenschützer aber auch Tarifbezeichnungen. So suggerieren die "UMTS-Flat" und die "Flat Komplett 3G" dauerhaftes High-Speed-Internet. Doch auch hier treten einige Anbieter fix auf die GPRS-Bremse – und zwar nach einem Datenvolumen von 250 bzw. 500 Megabyte. Ob das als Irreführung zu bewerten ist, lässt die Verbraucherzentrale NRW nun vor Gericht klären.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen