Die Rostockerin Frau V. war hocherfreut, als ihr ein Schreiben aus Spanien ins Haus flatterte, in dem ein Gewinn in Höhe von 915.810 € angekündigt wurde. Mit fetten Lettern prangt der Satz „NOTARIELL BEGLAUBIGTES SCHRIFTSTUECK“. Aus Sicherheitsgründen soll der Gewinn versichert worden sein und wird nach der Datenverifikation von der Lotterie Gesellschaft ausbezahlt.
Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale kommt diese Vorgehensweise sehr bekannt vor. Bereits in vergangenen Jahren, wohl immer wenn der EuroMillions-Jackpot recht hoch ist, laufen diese Abzockversuche. Auch hier steht mitten im Text worum es geht: „Anfallende Steuern und Kosten können aufgrund einer Versicherungspolice die Ihren Name abgeschlossen wurde, nicht vom Gewinn abgezogen werde.“
Wer nicht an einer Lotterie teilgenommen hat, kann auch nicht gewinnen, so Verbraucherschützer Geburtig. Offiziell zugelassene in- und ausländische Lotterieveranstalter verlangen von den Gewinnern nie eine Vorauszahlung von Bearbeitungsgebühren oder dergleichen für die Auszahlung von Lotteriegewinnen. Trotzdem verlieren Menschen in der Gier auf einen Millionengewinn viel Geld.
Der Tipp von Geburtig ist jedoch eindeutig: Finger weg von solch fragwürdigen Gewinnversprechen und Vorsicht bei der Weitergabe persönlicher Daten oder Kontoverbindungen.