30.04.09

Gegen lovebuy wird wegen Betrugsverdacht ermittelt

Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (betrieben durch die VMA Management GmbH, vormals Signs21 GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Arne-Kai Hübner) verlangt neuerdings im Zuge einer von ihr behaupteten „Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von den registrierten Nutzern für ihre ehemals kostenfreien “Dienstleistungen“ die Zahlung eines Jahresbeitrages. Häufig erhalten auch User, welche niemals einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft oder einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben, eine völlig überraschende und überdies ungerechtfertigte Beitragsrechnung. Wird diese Rechnung nicht bezahlt, folgen schnell scharf formulierte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen per E-Mail. Wird auch dann nicht gezahlt, flattert die Mahnpost eines Anwalts und hiernach ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Wird dem Mahnbescheid rechtzeitig widersprochen, landet der Rechtsstreit vor einem Amtsgericht und wird dort bis zu einem Urteil durchgefochten.

In einem vor dem Amtsgericht Wuppertal geführten Verfahren (25 C 479/08) streitet das Auktionshaus für Sexdienste, bzw. die ehemalige Betreibergesellschaft, als Klägerin um die Zahlung von Nutzungsentgelten und Mahnkosten. Der Beklagte wird durch die deutschlandweit tätige Anwaltskanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertreten.

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Rechtsstreit durch Beschluss vom 10.03.2009 auf Antrag des Beklagten gemäß § 149 der Zivilprozessordnung (ZPO) ausgesetzt. Nach dieser Verfahrensvorschrift kann ein Zivilprozess unterbrochen werden, wenn sich im Laufe des Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung des Einzelfalls von Einfluss ist. In diesem Fall wird das Verfahren bis zu der Erledigung des Strafverfahrens unterbrochen.

Grund für die Aussetzung des Wuppertaler Verfahrens ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg mit dem Aktenzeichen 512 Js 62044/08. Aufgrund einer Vielzahl von Strafanzeigen ermitteln die Oldenburger Staatsanwälte gegen verschiedene Beteiligte der „lovebuy“-Webseite. Es besteht ein Betrugsverdacht zum Nachteil der auf Zahlung in Anspruch genommenen Seitennutzer. Aufgrund des umfangreichen Ermittlungsverfahrens wird davon ausgegangen, dass auch andere Zivilgerichte ihre Verfahren um „lovebuy“-Forderungen aussetzen und den Ausgang der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten.

Geschädigte und mutmaßliche Opfer eines möglichen Betrugsversuchs sollten sich an ihre örtliche Polizeidienststelle oder auch unmittelbar an die Staatsanwaltschaft Oldenburg unter der E-Mail-Adresse poststelle@sta-ol.niedersachsen.de wenden und eine mögliche Straftat anzeigen.

Quelle und vollständige Meldung: Pressemitteilung WebService

26.04.09

Teurer Alkoholtest der IM Internet Media Ltd.

Ob der Alkohol das Schicksal eines Internetusers ist, soll man nun bei einem weiteren Nutzlosdienst testen können. Dafür wurde die folgende Abzockseite im Netz aktiviert und beworben:

  • alkoholberatung.cc

Auf der Startseite werden gleich die Fragen gestellt, ob man süchtig ist und ob man zuviel Alkohol trinkt.

id=

Desweiteren ist die Rede von einem Fun-Test. Das dürfte eher gelogen sein, denn mit Fun ist nicht viel. Im Gegenteil. Der Spass wird einem Geneppten wohl schnell vergehen, wenn er die Rechnung für den teuren Test bekommt, denn der Preis steht erst im Kleingedruckten unterhalb des "Test starten"-Buttons.

Durch einen Klick auf den den Button "Test starten" beauftragen Sie Alkoholberatung.cc, einen Online-Alkoholtest durchzuführen. Dafür werden einmalig 89 Euro berechnet.

Warum Alkoholberatung auch DeinSchicksal sein kann, steht in den Kundeninformationen dieses überflüssigen Tests.

3. Vertragsbestimmungen:

a) Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DeinSchicksal.cc der IM Internet Media Ltd. , die unter der Adresse http://www.Alkoholberatung.cc/agb.html abgerufen werden können.

Hervorhebungungen durch die Redaktion.

In den AGB und im Impressum der Seite wird auf die Firma IM Internet Media Ltd. verwiesen.

1. Informationen zum Anbieter:
Der Online-Dienst www.Alkoholberatung.cc ist ein Produkt der

IM Internet Media Ltd.
Suite F 1st Floor
New City Chambers
36 Wood Street
Wakefield, West Yorkshire WF1 2HB
Großbritannien/United Kingdom

E-Mail: Support@Alkoholberatung.cc

Die Firma IM Internet Media Ltd. ist auch als Inhaber der Domain im whois eingetragen. Dazu wird als Verantwortliche Person der Director Paul Trombitas, genannt.

  domain:                      alkoholberatung.cc
  
  [owner-c] handle:            10053111
  [owner-c] type:              PERSON
  [owner-c] title:             
  [owner-c] fname:             Paul
  [owner-c] lname:             Trombitas
  [owner-c] org:               IM Internet Media Ltd.
  [owner-c] address:           Suite F 1st Floor
  [owner-c] address:           New City Chambers
  [owner-c] address:           36 Wood Street
  [owner-c] city:              Wakefield, West Yorkshire
  [owner-c] pcode:             WF1 2HB
  [owner-c] country:           GB
  [owner-c] state:             GB
  [owner-c] phone:             +44-870-4900218
  [owner-c] fax:               +44-870-4900218
  [owner-c] email:             info@iminternetmedia.co.uk
  [owner-c] protection:        B
  [owner-c] updated:           2008-12-13 01:13:32 

Anscheinend handelt es sich bei Paul Trombitas aber nur um einen Strohmann, denn dahinter steht wohl immer ein kluger Kopf dreister Gauner.

Anzeigenschwindel mit verbotener Zahlscheinmethode

Wer sich eine Existenz aufbaut und den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, muss auf viele Formalien, Gesetze und Vorschriften achten. In dieser wirtschaftlich schwierigen Zeit sollte nicht nur das Konzept stimmen, sondern auch der Blick auf das Geld. Denn darauf haben es dubiose Unternehmen abgesehen. Nach einem Handelsregistereintrag trudeln bei den neu gegründeten Firmen oft mehrere Briefe ein die, aufgrund ihrer Gestaltung, den Eindruck erwecken es handele sich um amtliche Schreiben. Bei dem in der Redaktion dokumentierten Fall waren innerhalb weniger Tage gleich ein halbes Dutzend solcher Schreiben mit angehängtem Zahlschein und einer Fristvorgabe bei einem Existenzgründer in der Post. Schon durch die Vielzahl der Anschreiben war klar, dass hier etwas nicht in Ordnung ist. Die Schreiben kamen von den folgenden Firmen:

Teilweise handelt es sich um alte Bekannte aus dem Bereich des Anzeigen- und Adressbuchbetrugs. Aber es sind auch ganz neue Firmen darunter. So zum Beispiel die Firma HR-Wirtschaftsinformationsdienst GmbH aus Chemnitz. Diese Firma wurde erst vor wenigenTagen in das Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Chemnitz Aktenzeichen: HRB 24907: Bekannt gemacht am: 23.04.2009 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

20.04.2009

HR Wirtschaftsinformationsdienst UG (haftungsbeschränkt), Chemnitz, Fürstenstraße 28, 09130 Chemnitz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2009. Geschäftsanschrift: Fürstenstraße 28, 09130 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Zusammenstellung, Aufbereitung, Auswertung und Verkauf wirtschaftsrelevanter Informationen aus dem gesamten europäischen Wirtschaftsraum zur Förderung preisoptimierter Vertragsabschlüsse zwischen Händlern/Anbietern und Kaufleuten, Akademikern, Ärzten, Freiberuflern, Dienstleistern und Unternehmen, welche an der freien Marktwirtschaft teilnehmen. Stammkapital: 100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Wegenberger, Peter, Haag, *06.11.1942, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Offensichtlich kann man mit dieser betrügerischen Masche immer noch viel Geld erschwindeln. Obwohl die Masche mit den angehängten Zahlscheinen bereits seit Jahren durch den BGH verboten ist, wird sie von einer ganzen Reihe dubioser Firmen weiterhin betrieben.

Leitsatz: Die Versendung rechnungsähnlich aufgemachter Formulare an Firmen, die kurz zuvor eine Eintragung im Handelsregister angemeldet haben, erfüllt den Tatbestand des Betruges auch dann, wenn die Firmen auf Grund der auf das Formular geleisteten Zahlung einen Anspruch auf eine Gegenleistung haben

Quelle: verbraucherabzocke.info

Oft sind die Schreiben fast identisch gestaltet. Eine Ähnlichkeit ist fast immer vorhanden, denn beim Empfänger soll ja der Charachter einer amtlichen Zahlungsauffordrung erweckt werden. Fallen Sie nicht auf diesen Schwindel herein. Zahlen Sie nicht. Erstatten Sie eine Anzeige und informieren Sie das jeweilige Kreditinstitut über die unerlaubten Machenschaften.

22.04.09

Strafanzeige und einstweilige Verfügung gegen DIFUG GmbH

Viele Gewerbetreibende haben in den letzten Wochen ungerechtfertigte Rechnungen für „CO2-Beiträge“ der DIFUG GmbH erhalten. Von Verbänden und Organisationen wurde vor der betrügerischen Masche ebenso gewarnt wie in zahlreichen Foren und Blogs. Auch eine Presseerklärung des Umweltministeriums hat auf diese dreiste Gaunerei aufmerksam gemacht. Auf Grund von Beschwerden wurde der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) tätig und erwirkte nun eine einstweilige Verfügung gegen das Deutsche Institut für Umwelt und Gewerbe (DIFUG GmbH).

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat gegen ein so genanntes „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“, kurz DIFUG, eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin erwirkt (Beschluss vom 15.04.2009, Az. 16 O 150/09 - nicht rechtskräftig). Hintergrund sind Anschreiben des DIFUG an Unternehmen, in denen unter dem „Betreff: Information Beiträge CO2“ über Klimaschutzmaßnahmen sowie über die Vergabe eines Zertifikats „Umweltfreundliches Unternehmen 2009“ informiert wird. Den Schreiben beigefügt sind Rechnungen für „Beiträge CO2 2009“ über 130,90 Euro.

Bei dem DSW, einem Schwesterverband der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, sind zahlreiche Beschwerden von Gewerbetreibenden - vornehmlich Unternehmen aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus - eingegangen, die solche Schreiben nebst Rechnung erhalten hatten. Unklar war allerdings, wofür die „Beiträge CO2“ gezahlt werden sollten.

Der DSW hat die Aussendung der Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Vortäuschung von Zahlungsverpflichtungen sowie der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse beanstandet: Die Rechnung wird in keiner Weise kommentiert. Aufgrund der Gesamtaufmachung der Schreiben wird der Eindruck erweckt, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht, was tatsächlich aber nicht der Fall ist. Weiterhin erwecken die Bezeichnung des als GmbH geführten Unternehmens sowie die Verwendung eines Wappens den Eindruck, das DIFUG nehme hoheitliche Aufgaben wahr. Tatsächlich stehen aber weder das Bundesumweltministerium noch andere öffentliche Stellen in Beziehung zu dem DIFUG.

„Unter dem Vorwand des Klimaschutzes wird hier versucht, den Unternehmern Geld aus der Tasche zu ziehen. Selbstverständlich bestehen aber bei solchen Vorgehensweisen keine Zahlungsverpflichtungen für die angeschriebenen Unternehmen“, so Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW.

Das DIFUG hatte auf die Abmahnung nicht reagiert, so dass der DSW beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Dem DIFUG ist es nunmehr untersagt, derartige Rechnungen mit Begleitschreiben an Adressaten zu versenden, die in Bezug auf die abgerechneten Leistungen keinen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt haben. Außerdem darf das DIFUG nicht mehr das „Zertifikat Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ vergeben und unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ für die kostenpflichtige Vergabe eines Zertifikates werben.

Der DSW hat zwischenzeitlich auch Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet.

Quelle: wettbewerbszentrale.de

Hervorhebungen durch die Redaktion

21.04.09

Neue Fangseite für Downloadabzocke

Neben den großen Abzockportalen á la Mega-Downloads.net (Load House FZE), Opendownload.de (Content Services Ltd.), Win-Loads.net (media intense GmbH), und einigen anderen, versucht sich auch die noch recht junge Firma Belleros Premium Media Limited mit 99downloads.de auch daran, kostenlos erhältliche Software gegen Gebühr an den User zu bringen. Beworben wird aktuell die erst vor Kurzem registrierte Domain:

  • downloadfabrik.de

Bei der Domain downloadfabrik.de handelt es sich aber nur um eine Seite zum Kundenfang, denn man wird auf das Portal 99downloads.de weitergeleitet. Bereits im Januar wurde auf Abzocknews.de vor der Seite gewarnt. Verantwortlich für die Abzocke ist laut Impressum die Firma Belleros Premium Media Limited und die Geschäftführerin Stephanie Schneider.

id=

Im Auszug aus dem Handelsregister findet man aber noch einen weiteren Namen.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 107736: Bekannt gemacht am: 29.12.2008 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

23.12.2008

Belleros Premium Media Limited, Hamburg, Sperberhorst 6-8, 22459 Hamburg.Einzelprokura beschränkt auf die Zweigniederlassung in Hamburg: Schüßler, Sascha, Echem, *24.10.1980.

Quelle: Registerportal.de

Wie im Handelsregister angegeben beschränkt sich die Prokura von Sascha Schüßler nur auf die Hamburger Niederlassung. Die Geschäftsführung liegt in den Händen von Frau Stephanie Schneider.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 107736: Bekannt gemacht am: 18.12.2008 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

17.12.2008

Belleros Premium Media Limited, Hamburg, Sperberhorst 6-8, 22459 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (private company limited by shares). Gesellschaftsvertrag vom 08.07.2008. Geschäftsanschrift: Sperberhorst 6-8, 22459 Hamburg. Zweigniederlassung der Belleros Premium Media Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien (companies house of Cardiff, No. 6640590). Gegenstand der Zweigniederlassung: Betrieb von Internetprojekten. Kapital: 100,00 GBP. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Stephanie, Handorf, *28.02.1987, einzelvertretungsberechtigt.

Quelle: Registerportal.de

Im britischen Handelsregister findet man die Belleros Premium Media Limited unter der Company-ID: 6640590 und Frau Stephanie Schneider ist dort unter der Director-ID: 913171447 als Geschäftsführerin eingetragen.

Offensichtlich handelt es sich bei der Belleros Premium Media Limited um einen Nachfolger der Online Premium Content Limited, denn die angegebenen Rufnummern im jeweiligen Impressum sind bis auf die direkte Durchwahl identisch.

  • Belleros Premium Media Limited:

    * Servicehotline: 0180-5060522-02 *
    * Servicefax: 0180-5060522-03 *

  • Online Premium Content Limited:

    * Servicehotline: 0180 - 5060522-04*
    * Servicefax: 0180 - 5060522-05*

Eine Korrespondenz mit den Betreibern solcher Nutzlosdienste nicht erfolgversprechend und fruchtlos. Deshalb wird seitens der Redaktion davon abgeraten.

Nachtrag: offensichtlich gibt es eine Verbindung zwischen der Belleros Premium Media Ltd. und der Media Intense GmbH.

Wird der geforderte Betrag in Höhe von 60 EUR gezahlt, kommt zumeist eine weitere E-Mail, diesmal von der Firma Media Intense GmbH (!).

Quelle: ratgeberrecht.eu

Telefonspam für millionenexpress.com

Per unerlaubter Telefonwerbung wird seit einigen Tagen für eine neuen Eintragungsdienst für Gewinnspiele gespamt. Darauf weisen die ersten Opfer im Forum von Computerbetrug hin. Beworben wird das Portal

  • millionenexpress.com

Angeblich soll man einen bestehenden Vertrag haben. Dieser würde nun auslaufen und die Laufzeit verlängert sich, wird den Angerufenen suggeriert. Dabei handelt es sich wieder einmal um einen dreisten Abzockversuch. Die Redaktion verweist noch einmal auf den lesenswerten Beitrag über den Unsinn von solchen Eintragungsdiensten. Lassen Sie sich nicht darauf ein. Legen Sie lieber sofort auf.

id=

Auf der Startseite wird damit geworben, wenn man im Lotto gewinnen möchte, diesem Traum näher kommen kann. Bei diesem Portal wird aus dem Traum wohl nur ein Alptraum. Einen Kostenhinweis sucht man auf der Seite millionenexpress.com vergeblich. Laut Impressum ist für diese Gaunerei die Firma Internet Media Ltd. aus Tortula verantwortlich. Bitte nicht verwechseln mit der britischen IM Internet Media Ltd. des Paul Trombitas. Der Verein gehört zu einem anderen Firmengeflecht.

id=

Die Anschrift Pelican Drive in Tortola ist schon von anderen dubiosen Projekten bekannt und es ist anzunehmen, dass auch diesmal wieder die gleichen Gauner hinter der Abzocke stecken. Auch Jürg Kramer und seine ASK AG haben diese Anschrift genutzt. Das ist nicht weiter verwunderlich, denn die gleiche Bande steckt auch hinter dem Projekt millionenexpress.com. Auf der gleichen IP dieser Domain liegen auch die älteren Abzockseiten 1sms.de, 1sms.at und autogewinner.net. Darüber hinaus wird/wurde der Server auch als mailserver für die Domain umfragenagent.net der ASK AG genutzt. Aus dem whois der Domain millionenexpress.com ergeben sich noch ein paar interessante Verbindungen.

domain:                      millionenexpress.com
 
nserver:                     ns1.ip69.de
nserver:                     ns2.ip69.de
created:                     2009-02-25 17:18:57
expire:                      2010-02-25 16:18:57 (registry time)
changed:                     2009-02-25 18:10:26

[owner-c] handle:            10173916
[owner-c] type:              PERSON
[owner-c] title:             
[owner-c] fname:             Victor
[owner-c] lname:             Vitti
[owner-c] org:               
[owner-c] address:           Nezhukhiv 1212
[owner-c] city:              Stryj / Lviv
[owner-c] pcode:             82431
[owner-c] country:           UA

Abgesehen von dem als Spammer bekannten Victor Vitti, haben wir hier als Hoster wieder Christian Hoffmann und die IP69. Somit ist wieder alles in einem Fäustle vereint.

16.04.09

Letzte Mahnung der Call-Media?

Anfang des Monats hat die Redaktion über die Firma Call-Media International Ltd. & Co KG und ihrem Portal für Mitfahrgelegenheiten berichtet. Inzwischen wurden schon Opfer mit den letzten Mahnungen dieses dreisten Vereins für den Dienst Fahrmit-Online.de beglückt. Das ist der übliche Vorgang und auch eigentlich nichts Aussergewöhnliches. Doch die Redaktion hat die Schreiben mal etwas genauer betrachtet. Als wir die Information und den Hinweis gelesen haben, hatten wir den Eindruck, solch ein Schreiben zuvor schon einmal in den Händen gehalten zu haben.

Zu Ihrer Information: ====================== Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank www.Fahrmit-Online.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. Hinsichtlich weiterer Einzelheiten beachten Sie bitte die Ihnen mit Vertragsschluss übermittelten und jederzeit unter www.Fahrmit-Online.de einsehbaren Verbraucherinformationen & AGB.

Hinweis: ========= Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im Sinne einer wirtschaftlichen Abwicklung unserer Vertragsverhältnisse den weiteren Einzug einem darauf spezialisierten Inkasso-/Rechtsanwaltsbüros übertragen werden. Dadurch entstehen Ihnen weitere Kosten und gegebenenfalls weitere Nachteile wie z.B. ein negativer Schufa-Eintrag.

Auffallend an den Rechnungen sind die Formulierungen. Diese Textbausteine kommen einem bestens bekannt vor. Kein Wunder, denn die Firmen des Frankfurter Kreisels benutzen identische Rechnungsformulare. So verwenden beispielsweise auch die Firmen Go Web Ltd., Ahnenforschung Ltd., Genealogie Ltd., Online Service Ltd., u.a. die gleichen Schreiben. Dies sind Indizien dafür, dass die Firma Call-Media International Ltd. & Co KG wohl auch zum Frankfurter Kreisel gehört und die Geneppten mit weiteren Mahnungen rechnen müssen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht. Kenner dieser Abzockmaschen haben dafür den folgenden Tipp parat: zahlen Sie nicht, stellen sie sich tot.

09.04.09

SMS-Flirt-Betrüger festgenommen

Die Abendzeitung berichtete über eine groß angelegte Aktion gegen SMS-Flirt-Betreiber, gegen die wegen betruges ermittelt wird.

SMS-Flirt-Betrügern im großen Stil ist die Münchner Staatsanwaltschaft auf der Spur. In der vergangenen Woche wurden in München, Düsseldorf, Hamburg, Berlin, Wolfsburg und Oberhausen 14 Objekte - Geschäftsräume und Wohnungen - durchsucht und dabei umfangreiches Material sichergestellt. Auch der Fernsehsender RTL 2 bekam Besuch von den Ermittlern.

Der Münchner Projekt Manager eines SMS-Anbieters und ein Düsseldorfer Geschäftsführer eines Anbieters von Operatorendiensten wurden wegen Fluchtgefahr festgenommen, erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft München I, Anton Winkler. Bei dem Düsseldorfer bestehe zudem Verdunkelungsgefahr. „Wir ermitteln wegen des Verdachtes auf betrügerische SMS-Angebote.“

Quelle: Abendzeitung

fabriken.de: Konten eingefroren, Polizei ermittelt gegen Betreiber

Das Polizeipräsidium Düsseldorf in einer Pressemitteilung verlauten, dass wegen der Webseiten fabriken.de und rezepte-ideen.de ermittelt wird. Das Konto der connects 2 content GmbH wurde eingefroren.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Massenhafter bundesweiter Betrug mit Internet-Seiten: Inzwischen sind 2000 Strafanzeigen gegen die Betreiber der Internetseiten «www.fabriken.de» und «www.rezepte- ideen.de» eingegangen, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Düsseldorf. Auf einem Konto der «connects 2 content-GmbH» wurde ein sechsstelliger Betrag eingefroren. Die Polizei ermittelt gegen zwei 28 und 34 Jahre alte Männer wegen Leistungsbetrugs. Der 28-Jährige ist der angebliche Geschäftsführer des Unternehmens, der 34-Jährige soll aus Frankfurt kommen.

Quelle: justiz.nrw.de/Presse

08.04.09

Akte 09: fabriken.de mit Verbindungen zum Frankfurter Kreisel

In dem Fernsehbeitrag vom 7. April 2009 berichtet Akte 09 über das Abzockportal fabriken.de und deckt dabei Verflechtungen zum Frankfurter Kreisel des Michael Burat auf. Bei den Ermittlungen geht die StA davon aus, dass es sich um gewerbsmäßigen Betrug handelt. Mehrere Konten mit einer Summe im hohen sechsstelligen Bereich sind derzeit eingefroren.

Reisen, Mode, Elektronik - Millionen Deutsche suchen nach Schnäppchen, bevorzugt im Internet. Hilfe verspricht angeblich dabei die Seite „Fabriken.de“ – viele Adressen zum günstigen Shoppen, sollen hier zu finden sein. Hunderttausende haben sich bereits angemeldet und sind geschockt, als sie plötzlich eine Rechnung über 84 Euro bekommen.
Wer steckt wirklich hinter „fabriken.de“ und der Betreiberfirma Connects 2 Content?
AKTE-Reporter recherchieren, dass es sich hier um weit mehr als eine „normale Internet-Abzocke“ handelt.

Quelle: Akte 09

Der Beitrag der Akte-Sendung als Video

Quelle: Youtube - playersociety

07.04.09

Infoservice, Conexx und DGV: alles Müller und - Beschiss

Schon seit mehreren Monaten treibt Christian Müller sein Unwesen im Internet. Zunächst ist er durch die Abzockseiten der Infoservice Ltd. aufgefallen, über die ein Bericht im Juli 2008 veröffentlicht wurde. Vor einem Monat wurde Christian Müller wieder auffällig. Diesmal mit seiner neuen Firna Conexx Services und weiteren Abzockseiten (siehe Bericht vom 17.03.09). Offensichtlich geht es dem Nachwuchsgauner nicht schnell genug, an des Geld anderer Leute zu kommen. Mit seiner dritten Firma, der DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung, betreibt er seit Januar 2009 die klassische Form des Adressbuchschwindels.

Betroffene Gewerbetreibende berichten, dass sie Schreiben von der DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung erhalten haben. Darin wurden sie aufgefordert, ihre Daten zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Den offiziell aussehenden Schreiben ist auch gleich ein Zahlschein angehängt.

Beleg: Anschreiben der DGV

Der BGH hat derartige Rechnungen als Betrugsversuch eingestuft und verboten. Trotzdem werden immer wieder solche Schreiben verwendet. Eine Zahlungspflicht besteht nicht. Setzen Sie sich stattdessen dagegen zur Wehr und erstatten Sie eine Anzeige. Melden Sie diese Gaunerei auch dem Kreditinstitut, das in den Schreiben der DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung genannt wird.

Zu der DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung gibt es auch die Firmenhomepage dgv-ek.de. Domaininhaber ist Christian Müller.

Domain:      dgv-ek.de
Domain-Ace:  dgv-ek.de
Nserver:     ns1.hans.hosteurope.de
Nserver:     ns2.hans.hosteurope.de
Status:      connect
Changed:     2009-01-26T14:01:32+01:00

[Holder]
Type:         PERSON
Name:         Christian Mueller
Organisation: Deutsche Gewerbe Verwaltung e.K.
Address:      Kurfuerstendamm 190-192
Pcode:        10707
City:         Berlin
Country:      DE
Changed:      2009-01-26T14:01:32+01:00

Da sich an der Berliner Adresse statt der DGV - Deutsche Gewerbe Verwaltung nur ein Bürodienstleister befindet, sind nachfolgend noch einmal die zur Zeit bekannten Anschriften von Christian Müller gelistet.

  • Christian Müller *26.01.1987
    55286 Sulzheim

  • Conexx Services e.K.
    Mainzer Landstr. 27-31
    60329 Frankfurt am Main

  • InfoService Limited
    Birkengasse 1
    55411 Bingen
    Amtsgericht: 55116 Mainz (HRB 41739)
    Geschäftsführer: Christian Müller, Nieder-Olm, *26.01.1987

Weitere Infos über Christian Müller und die DGV: Verbraucherabzocke.info

05.04.09

Umweltministerium warnt vor betrügerischer Abzocke

In einer aktuellen Pressemitteilung warnt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor einer Abzocke, die in der Redaktion als betrügerisch eingestuft wird.

Bundesumweltministerium warnt vor Abzocke mit Rechnungen für "CO2-Beiträge"

In den letzten Tagen sind offenbar bei einigen Unternehmen Briefe eines "Deutschen Instituts für Umwelt und Gewerbe" eingegangen, in denen vorgeblich über Klimaschutzmaßnahmen informiert wird. Den Schreiben sind Rechnungen über 130,90 Euro beigefügt, die für "Beiträge CO2" zu entrichten sein sollen.

Dazu erklärt ein Sprecher des Bundesumweltministeriums:

"Es handelt sich hier um üble Abzocke. Weder das Bundesumweltministerium noch sonstige öffentliche Stellen stehen in irgendeiner Beziehung zu dem 'Institut'. Wir können allen angeschriebenen Unternehmen nur empfehlen, die Briefe zu ignorieren. Das Bundesumweltministerium hat alle erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet, um diese Masche zu beenden.

Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen, die anscheinend bevorzugte Adressaten dieses Briefes sind, verunsichert werden. Hier wird ein ganz übles Spiel mit denen getrieben, die sich für den Klimaschutz einsetzen wollen."

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Die in der Pressemitteilung beschriebene Masche ist unter dem Begriff Adressbuchbetrug bekannt. Auf der Firmenhomepage werden im Impressum die Firma DIFUG GmbH und ihr Geschäftsführer Richard ten Hagen als Verantwortliche genannt.

 id=

Quelle: difug.de - Impressum

Die Firma DIFUG GmbH wurde erst vor wenigen Wochen in das Handelsregister des Amtsgerichts Berlin eingetragen.

Amtsgericht Charlottenburg (Berlin).
Aktenzeichen: HRB 118446 B
Bekannt gemacht am: 12.03.2009 12:00 Uhr

Für die Angaben in (), die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Neueintragungen

10.03.2009

DIFUG GmbH, BerlinUnter den Linden 21, 10117 Berlin. Firma: DIFUG GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Unter den Linden 21, 10117 Berlin Gegenstand: Die erlaubnisfreie Beratung für Unternehmen in umweltfreundlichen Kosteneinsparungen aller Art. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. ten Hagen, Richard J.A., *15.02.1970, Nijmegen/Niederlande; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.02.2009.

Nach Ansicht der Redaktion hätte die Firma sich besser Unfug nennen sollen, damit die potentiellen Opfer die hinterlistigen Schreiben von Beginn an besser zuordnen können.

03.04.09

Wechsel der Directorin bei der Net Media Solution Ltd.

Allem Anschein nach sind die Gauner der Net Media Solution Ltd. am Rotieren. Erst vor wenigen Wochen wurden neue Abzockseiten aktiviert (antiabzockenet berichtete darüber). Mit dem Auftreten der Net Media Solution Ltd. als neuer Nutzlosanbieter wurde der Name Sarah S. als Geschäftsführerein bekannt. Offensichtlich hat die Berichterstattung über die vielfältigen Verwicklungen der flüchtigen Zahnärztin Sarah S. dazu beigetragen, dass sie schon wieder untergetaucht ist. Jedenfalls aus den Impressi der betreffenden Abzockangebote wurde sie entfernt.

Die für die Geschäftsführung verantwortliche Person soll jetzt Frau Antje Hofmeister sein. Merkwürdig ist an der Sache aber, dass im britischen Handelsregister noch keine Änderung erfolgt ist. Dort ist immer noch Frau Sarah S. eingetragen. Die letzte Änderung im Handelsregister datiert vom 25.03.2009.

NET MEDIA SOLUTION LTD

25/03/2009 288b  «  Director Resigned SARAH S****

Ein Director namens Antje Hofmeister ist in der Liste der Directors des britischen Handelsregisters nicht vorhanden.

02.04.09

call-media international Ltd. kopiert nimimt.de

Durch das Mitfahrportal nimimit.de gab es eigentlich schon genug Geneppte. Diese Abzockmasche wird nun sogar noch kopiert. Als Neuling präsentiert sich dabei die call-media international Ltd. und ist mit der folgenden Seite auf der Kundenfang:

  • fahrmit-online.de

Auch bei diesem Nutzlosdienst ist ein Kostenhinweis auf der Startseite nicht vorhanden. Der Preis ist, wie so oft bei solchen Abzockangeboten, wieder einmal im Kleingedruckten versteckt.

5. Preise, Zahlungsbedingungen

Für die Teilnahme an fahrmit-online.de gilt der in den AGB´s bezifferte Preis zum Zeitpunkt der Registration von monatlich 7,40 Euro, zahlbar jährlich im Voraus. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate. Die Zahlung ist nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen sofort fällig.

Natürlich möchte die Redaktion wissen wer für die Abzocke verantwortlich ist. Dazu muss aber etwas tiefer gegraben werden, denn das Impressum dient eher zur Verschleierung als einer korrekten Information.

Quelle: fahrmit-online.de - Impressum

An der Adresse aus dem Impressum wird man die Verantwortlichen wohl vergeblich suchen. Offensichtlich handelt es sich dabei um ein Ärtze- und Bürocenter. Dafür ist der Name des im Impressum genannten Geschäftsführers Reinhold Fett auch im whois der Domain fahrmit-online.de als Inhaber eingetragen. Allerdings mit einer abweichenden Anschrift.

Domain:      fahrmit-online.de
Domain-Ace:  fahrmit-online.de
Nserver:     docks12.rzone.de
Nserver:     shades20.rzone.de
Status:      connect
Changed:     2008-11-07T18:38:05+01:00

[Holder]
Type:         ORG
Name:         Call-media int. Ltd.& Co.KG
Address:      Reinhold Fett
Address:      Rheinstr. 3
Pcode:        14513
City:         Teltow
Country:      DE
Changed:      2008-11-07T16:32:09+01:00

Bei der Anschrift aus den whois-Daten kommt man der Sache schon etwas näher, denn das ist die gleiche Anschrift die auch im Handelsregister angegeben wurde.

Amtsgericht Potsdam Aktenzeichen: HRA 4661 P Bekannt gemacht am: 26.08.2008 22:00 Uhr

Für die Angaben in ().
die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Neueintragungen

19.08.2008

call-media international Ltd. & Co KG, Teltow(Rheinstraße 3, 14513 Teltow, Informationsbeschaffungen über Internet sowie Service und Bereitstellung von Daten.). Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. call-media international Ltd., Birmingham, Großbritannien (companies house of cardiff, Nr. 06596449); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst abzuschließen; Kommanditgesellschaft.

Wie dem Handelregister zu entnehmen ist, wird als Gesellschafter die britische Limited call-media international Ltd. angegeben. Diese findet man im britischen Handelsregister unter der Company-Nr. 06596449

Allerdings kennt das britische Handelsregister kennt den angeblichen Geschäftsführer Reinhold Fett nicht, denn eine Suche nach seinem Namen verlief ergebnislos. Für die Redaktion ist das kein Wunder, denn offensichtlich handelt es sich bei dem angeblichen Geschäftsführer Reinhold Fett nur um einen Strohmann. Der eigentliche Drahtzieher dieser Abzocke ist schon früher aufgefallen. Wegen Betruges in einem anderen Fall ermittelt bereits die StA gegen den Gauner.

Auch das Bankkonto hat offenbar ein Strohmann eröffnet. Die Polizei überprüfte die Kontonummer und ermittelt gegenwärtig zum Hintermann dieses Kontos. Wir erkundigen uns bei der Bundesnetzagentur, wer hinter der Servicetelefonnummer steckt und werden fündig: Die Callux Telefondienst GmbH aus Teltow bei Potsdam.

Die Adresse stimmt, nur Geschäftsführer René Jäger ist unerreichbar. Beim Registergericht in Potsdam erfahren wir, dass seit August ein neuer Firmen-Chef agiert: Reinhold Fett. Er betreibt gleichzeitig mit einer anderen Firma ein Internet-Portal mit einer Abo-Falle. Die Servicetelefonnummer ist die gleiche wie beim Callux Forderungsmanagement.

Quelle: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Update, 04.04.2009: im britischen Handelsregister ist Reinhold Fett als Director der call-media international Ltd. verzeichnet.

REINHOLD FETT *23.11.1958 RHEINSTRASSE 3 14513 TELTOW

Desweiteren ist Reinhold Fett inzwischen auch der Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der Callux Telefondienste GmbH

Amtsgericht Potsdam Aktenzeichen: HRB 20749 P Bekannt gemacht am: 12.08.2008 22:00 Uhr

Für die Angaben in ().
die den Unternehmensgegenstand und die Anschrift betreffen, keine Gewähr. In das Handelsregister ist folgendes eingetragen worden:

Veränderungen

08.08.2008

Callux Telefondienste GmbH, Teltow(Rheinstraße 3, 14513 Teltow). Nicht mehr Geschäftsführer: Jäger, René Hans; Geschäftsführer: Fett, Reinhold, *23.11.1958, Cottbus; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

Wohnhaft ist Reinhold Fett in Cottbus:

Reinhold Fett *23.11.1958 Elisabeth-Wolf-Str. 48 03042 Cottbus

01.04.09

Ein neuer Strohmann bei der Polyphem Media Ltd.

Per email hat die Redaktion einen Hinweis bekommen aus dem hervorgeht, dass es Veränderungen bei der Polyphem Media Ltd. gegeben hat. Deshalb hat die Redaktion sich die Webseiten nimimit.de und webdater.de noch einmal unter die Lupe genommen. Verändert wurden bei den Portalen die AGB und Impressi. Anscheinend hat Stefan Seitz einen neuen Strohmann für die Abzockseiten gefunden und als Geschäftsführer eingesetzt.

Es wird jetzt ein Alexander Schmitt als verantwortliche Person benannt. Allerdings nur auf den Webseiten, denn weder im whois der Domains noch im britischen Handelsregister gab es eine Aktualisierung der Daten. Dort ist immer noch Stefan Seitz eingetragen. Immerhin kennt das britische Handelsregister einen Alexander Schmitt mit der director-ID=16921085, auch wenn dieser (noch) nicht Director der Polyphem Media Ltd. ist.

Quelle: Handelsregister GB

Update: Der Geschäftsführer Alexander Schmitt ist inzwischen im britischen Handelsregister eingetragen.

Director Appointed: 01.04.2009 
ALEXANDER SCHMITT *11.12.1965 
FISCHERGASSE 33 
D 88131 LINDAU 
Director Resigned: 01.04.2009 
STEFAN SEITZ *30.01.1967 
ZEHENTBAUERNSTR. 6A 
D-81539 MUENCHEN