Viele Gewerbetreibende haben in den letzten Wochen ungerechtfertigte Rechnungen für „CO2-Beiträge“ der DIFUG GmbH erhalten. Von Verbänden und Organisationen wurde vor der betrügerischen Masche ebenso gewarnt wie in zahlreichen Foren und Blogs. Auch eine Presseerklärung des Umweltministeriums hat auf diese dreiste Gaunerei aufmerksam gemacht. Auf Grund von Beschwerden wurde der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) tätig und erwirkte nun eine einstweilige Verfügung gegen das Deutsche Institut für Umwelt und Gewerbe (DIFUG GmbH).
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) hat gegen ein so genanntes „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“, kurz DIFUG, eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin erwirkt (Beschluss vom 15.04.2009, Az. 16 O 150/09 - nicht rechtskräftig). Hintergrund sind Anschreiben des DIFUG an Unternehmen, in denen unter dem „Betreff: Information Beiträge CO2“ über Klimaschutzmaßnahmen sowie über die Vergabe eines Zertifikats „Umweltfreundliches Unternehmen 2009“ informiert wird. Den Schreiben beigefügt sind Rechnungen für „Beiträge CO2 2009“ über 130,90 Euro. Bei dem DSW, einem Schwesterverband der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, sind zahlreiche Beschwerden von Gewerbetreibenden - vornehmlich Unternehmen aus dem Bereich des Garten- und Landschaftsbaus - eingegangen, die solche Schreiben nebst Rechnung erhalten hatten. Unklar war allerdings, wofür die „Beiträge CO2“ gezahlt werden sollten. Der DSW hat die Aussendung der Schreiben unter dem Gesichtspunkt der Vortäuschung von Zahlungsverpflichtungen sowie der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse beanstandet: Die Rechnung wird in keiner Weise kommentiert. Aufgrund der Gesamtaufmachung der Schreiben wird der Eindruck erweckt, dass eine Zahlungsverpflichtung besteht, was tatsächlich aber nicht der Fall ist. Weiterhin erwecken die Bezeichnung des als GmbH geführten Unternehmens sowie die Verwendung eines Wappens den Eindruck, das DIFUG nehme hoheitliche Aufgaben wahr. Tatsächlich stehen aber weder das Bundesumweltministerium noch andere öffentliche Stellen in Beziehung zu dem DIFUG. „Unter dem Vorwand des Klimaschutzes wird hier versucht, den Unternehmern Geld aus der Tasche zu ziehen. Selbstverständlich bestehen aber bei solchen Vorgehensweisen keine Zahlungsverpflichtungen für die angeschriebenen Unternehmen“, so Rechtsanwalt Peter Solf, Mitglied der Geschäftsführung des DSW. Das DIFUG hatte auf die Abmahnung nicht reagiert, so dass der DSW beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. Dem DIFUG ist es nunmehr untersagt, derartige Rechnungen mit Begleitschreiben an Adressaten zu versenden, die in Bezug auf die abgerechneten Leistungen keinen rechtsverbindlichen Auftrag erteilt haben. Außerdem darf das DIFUG nicht mehr das „Zertifikat Umweltfreundliches Unternehmen 2009 (UFU)“ vergeben und unter der Bezeichnung „Deutsches Institut für Umwelt und Gewerbe“ für die kostenpflichtige Vergabe eines Zertifikates werben. Der DSW hat zwischenzeitlich auch Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet. |
Quelle: wettbewerbszentrale.de
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