30.04.09

Gegen lovebuy wird wegen Betrugsverdacht ermittelt

Die Online-Sex-Börse Lovebuy.de (betrieben durch die VMA Management GmbH, vormals Signs21 GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Arne-Kai Hübner) verlangt neuerdings im Zuge einer von ihr behaupteten „Neufassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ von den registrierten Nutzern für ihre ehemals kostenfreien “Dienstleistungen“ die Zahlung eines Jahresbeitrages. Häufig erhalten auch User, welche niemals einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft oder einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugestimmt haben, eine völlig überraschende und überdies ungerechtfertigte Beitragsrechnung. Wird diese Rechnung nicht bezahlt, folgen schnell scharf formulierte Zahlungsaufforderungen und Mahnungen per E-Mail. Wird auch dann nicht gezahlt, flattert die Mahnpost eines Anwalts und hiernach ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus. Wird dem Mahnbescheid rechtzeitig widersprochen, landet der Rechtsstreit vor einem Amtsgericht und wird dort bis zu einem Urteil durchgefochten.

In einem vor dem Amtsgericht Wuppertal geführten Verfahren (25 C 479/08) streitet das Auktionshaus für Sexdienste, bzw. die ehemalige Betreibergesellschaft, als Klägerin um die Zahlung von Nutzungsentgelten und Mahnkosten. Der Beklagte wird durch die deutschlandweit tätige Anwaltskanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte vertreten.

Das Amtsgericht Wuppertal hat den Rechtsstreit durch Beschluss vom 10.03.2009 auf Antrag des Beklagten gemäß § 149 der Zivilprozessordnung (ZPO) ausgesetzt. Nach dieser Verfahrensvorschrift kann ein Zivilprozess unterbrochen werden, wenn sich im Laufe des Rechtsstreits der Verdacht einer Straftat ergibt, deren Ermittlung auf die Entscheidung des Einzelfalls von Einfluss ist. In diesem Fall wird das Verfahren bis zu der Erledigung des Strafverfahrens unterbrochen.

Grund für die Aussetzung des Wuppertaler Verfahrens ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Oldenburg mit dem Aktenzeichen 512 Js 62044/08. Aufgrund einer Vielzahl von Strafanzeigen ermitteln die Oldenburger Staatsanwälte gegen verschiedene Beteiligte der „lovebuy“-Webseite. Es besteht ein Betrugsverdacht zum Nachteil der auf Zahlung in Anspruch genommenen Seitennutzer. Aufgrund des umfangreichen Ermittlungsverfahrens wird davon ausgegangen, dass auch andere Zivilgerichte ihre Verfahren um „lovebuy“-Forderungen aussetzen und den Ausgang der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten.

Geschädigte und mutmaßliche Opfer eines möglichen Betrugsversuchs sollten sich an ihre örtliche Polizeidienststelle oder auch unmittelbar an die Staatsanwaltschaft Oldenburg unter der E-Mail-Adresse poststelle@sta-ol.niedersachsen.de wenden und eine mögliche Straftat anzeigen.

Quelle und vollständige Meldung: Pressemitteilung WebService