06.12.13

Einsames Herz entpuppte sich als falsches Luder

Rund 730 Euro Telefongebühren soll ein Mann aus dem Kreis Pinneberg dafür zahlen, weil er unlängst die eigene Telefonleitung mehrere Stunden lang zu einer Firma offen gehalten hat, die offenbar darauf spezialisiert ist, "Kontakte" zwischen Männern und Frauen vermitteln.

Der ganze Ärger für den Mittfünfziger begann, als er von einer angeblich einsamen "Jessy" eine SMS erhielt. Zu lesen war darin in etwas holprigem Schriftdeutsch: "Ich bin ganz alleine und frage mich was ich falsch gemacht habe? Will Dich nur Kennenlernen und Treffen. Magst du mich kurz Anrufen wegen meiner Nummer Tauschen. Jessy." Diese Nachricht kam von einer 0180er Nummer auf das Privathandy des Mannes.

Zunächst reagierte er nicht auf die Anmache, deshalb bekam er weitere Nachrichten per SMS zugesandt - allerdings von einer anderen 0180er-Verbindung. Nach der zehnten Nachfrage reagierte er so, wie "Jessy" es wohl auch erwartet hatte - er rief zurück und erhielt neben einem Codewort eine fünfstellige Nummer, unter der "die einsame Dame" zu erreichen war.

Nachdem der Mann dann mit "Jessy" in Kontakt getreten war, wurde das Telefonat schon bald unterbrochen weil der Akku vom Handy des Mannes leer war. Doch "Jessy" war nicht scheu und rief schon bald zurück. Sie bat den Mann, sie erneut anzurufen, "um das Netz zu überprüfen". Nein, teuer wäre das nicht, es koste lediglich 1,99 Euro als einmalige Gebühr. Doch das war gemogelt, denn das Nebenbeilegen des Hörers von 17.21 bis 22.45 Uhr kostete sage und schreibe 732,92 Euro. Wahrgenommen hatte der Mann das aber erst, nachdem ihm die Rechnung zugestellt worden war.

Er hat bei der Polizei Anzeige gegen "Jessy" und ihre möglichen Hintermänner gestellt. Die Polizei ermittelt wegen gewerbs- oder bandenmäßigen Betruges.

Quelle: Polizeidirektion Itzehoe

05.12.13

BKA und GSG9 nehmen Bitcoin-Betrüger fest

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kempten führt das Bundeskriminalamt (BKA) Ermittlungen gegen drei Beschuldigte wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges. Im Rahmen der Ermittlungen hat das BKA in der Nacht vom 2. zum 3. Dezember 2013 mit Unterstützung der GSG 9 Durchsuchungsmaßnahmen durchgeführt und in Bayern und Niedersachsen zwei Haftbefehle vollstreckt.

Die Ermittlungen des BKA haben den Verdacht bestätigt, dass die Tätergruppierung eine bereits bestehende Schadsoftware modifizierte, diese im Internet verbreitete und dadurch fremde Computersysteme kompromittiert und zu einem Botnetz zusammengeschlossen hat. Neben der Ausspähung digitaler Identitäten konnten die Täter über die kompromittierten Rechner die digitale Währung Bitcoin generieren und sich einen erheblichen Vermögensvorteil verschaffen.

Im Verlaufe der Durchsuchungsmaßnahmen wurde umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Es erfolgten vermögensabschöpfende Maßnahmen durch die Beschlagnahme von illegal generierten Bitcoins mit einem aktuellen Marktwert von über 700.000 Euro. Darüber hinaus wurden weitere Hacking-Aktivitäten, Betrugsstraftaten, Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz sowie Straftaten in Verbindung mit der Verbreitung pornografischer Schriften festgestellt.

BKA-Präsident Jörg Ziercke: "Durch die über das Internet zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur eröffnen sich für Kriminelle immer wieder neuartige modi operandi mit enormen Schadensausmaßen. In diesem Falle ist es den Tätern gelungen, durch die kompromittierten Computersysteme die digitale Währung Bitcoin zu generieren. Digitale Zahlungsmittel, wie Bitcoins, werden die Strafverfolgungsbehörden auch in Zukunft beschäftigen. Die relative Anonymität dieser Währung vereinfacht Geldwäsche und verringert gleichzeitig das Entdeckungsrisiko."

Quelle: Bundeskriminalamt

Betrüger geben sich wieder als "Microsoft-Support" aus

Eine Herner Rechtsanwältin erlebte persönlich einen Betrugsversuch. Ein angeblicher Microsoft-Support wollte sich bei ihr einloggen. Die Verbraucherzentrale und die Polizei warnen vor Kriminellen. Der Software-Konzern Microsoft selbst rät dazu, bei vermutetem Betrug sofort aufzulegen. ...

Der sogenannte „Microsoft Support-Betrug “ breitet sich aus und scheint nur auch die ersten User in Herne erwischt zu haben. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter eines in London ansässigen „Windows Technical Support Department“ aus. Die Betrüger behaupten auf Englisch mit asiatischem Akzent, sie hätten aus der Ferne festgestellt, dass der Rechner des Angerufenen infiziert sei oder Probleme habe, die man dringend lösen müsse. Für eine Servicepauschale von 150 US-Dollar könne man dies unmittelbar per Fernwartung beheben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: WAZ - DerWesten

Polizei warnt vor Anrufen mit angeblicher Notrufnummer 110

Mit einer relativ neuen Betrugsmasche versuchten Trickbetrüger gestern, eine 81 Jahre alte Frau in Bremen um ihr Erspartes zu bringen. Am späten Abend klingelte das Telefon der 81-Jährigen. Auf dem Display des Telefons erschien die Notrufnummer 110 der Polizei. Nur aus diesem Grund nahm sie den Hörer ab. Es meldete sich ein Mann, der sich als Polizist ausgab und vor angeblichen Einbrechern in der Nachbarschaft warnte. Anschließend wollte der Anrufer wissen, ob die Frau alleine im Haus und im Besitz von Wertgegenständen sei. Weiter bot der angebliche Polizist ihr nun Polizeischutz an, was die ältere Dame jedoch ablehnte. Danach wurde das Telefonat beendet.

Da der 81-Jährigen jedoch Zweifel kamen, rief sie bei den Notrufsprechern der Polizei an. Dort konnte schnell geklärt werden, dass es sich bei dem Anruf mit dem angeblichen Notruf 110 um einen neue Betrugsmasche handelte. Bei dem sog. ‚ID-Spoofing' wird die sichtbare Rufnummer technisch derart verändert, dass der Anschein eines berechtigten Anrufers oder einer bekannten Institution vorgetäuscht wird.

Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche! Die Notrufnummer der Polizei wird nie sichtbar bei Anrufen übertragen. Die Polizei rät, keine derartigen Telefonate anzunehmen bzw. sofort wieder aufzulegen.

Quelle: Polizei Bremen

Kaffeefahrt-Betrüger erwischt

Die ganz große Abzocke hatte ein Veranstalter berüchtigter Kaffeefahrten vergangene Woche in Straubenhardt geplant. Es sollten Gewinne verteilt werden, stattdessen wurden Reisen verkauft. Scheinbar zumindest. Das bestätigt Polizei-Sprecher Frank Otruba auf Anfrage der Pforzheimer Zeitung. Der Organisator dieser Betrugsfalls konnte zwar flüchten, doch letztlich ohne Erfolg. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Bei Anruf Betrug: Computer als Geisel genommen

Dubiose Begegnung am Telefon: Ein Hagener staunte nicht schlecht, als er eines Nachmittags einen Anruf aus dem fernen Kalifornien erhielt. Der Unbekannte bot dem Hagener an, ihm bei der Behebung seiner Computerprobleme zu helfen, die wenige Stunden zuvor aufgetreten waren.

Am Vormittag hatte der Hagener vergeblich versucht, am heimischen PC ins Internet zu kommen. Doch jedes Mal wenn er den Browser öffnete, erschien eine Seite, die ihm lediglich mitteilte, dass aufgrund von Fehlern eine Verbindung ins Internet nicht möglich sei. Er fand keinen Hinweis, wo die Fehlerquelle zu suchen, geschweige denn, wie der Schaden zu beheben sei. Was fast noch schlimmer war: Diese Seite ließ sich auch nicht schließen. Stattdessen musste er den Computer vollständig herunterfahren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NOZ - Neue Osnabrücker Zeitung

Polizei warnt vor falschen Polizisten

Ein argloses Rentnerehepaar wurde gestern in Dortmund Opfer von dreisten Betrügern, die sich als Polizisten ausgaben. Unter dem Vorwand man sei von der Kriminalpolizei, erschlich sich ein ein bislang unbekannter Täter den Zutritt zu der Wohnung eine Rentnerehepaars. Hierbei entwendete der Täter Bargeld und Schmuck der arglosen Senioren. Kurz bevor der unbekannte Mann vor der Tür der Geschädigten stand, hatte eine angebliche Kripobeamtin den Besuch ihres "Kollegen" angekündigt.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei:" Seien sie immer skeptisch wenn Fremde vor ihrer Haustür stehen und um Einlass bitten. Lassen sie sich bei anlasslosen Anrufen von "Beamten" deren Namen und Amtsbezeichnung geben und rufen sie umgehend in der betreffenden Behörde / bei der Polizei zurück und erkundigen sich nach dem Zweck des "Besuches". Im Zweifel rufen sie immer den kostenlosen Notruf der Polizei 110 an!!

Quelle: Polizei Dortmund

Anklage wegen Vorkasse-Betrug mit Fake-Shops

Schon die Web-Adressen klangen nach einem Schnäppchenparadies: „kaufen-leichtgemacht.com“, „billig-shopping.de“ oder „electrohandel-discount.com“ – so hießen einige von insgesamt drei Dutzend Internet-Shops, die ein 33-jähriger Deutsch-Franzose ab Oktober 2011 aufgemacht hatte. ...

Mehr als 1600 Kunden kauften in den attraktiven Online-Shops ein. Auf die bestellte Ware warten sie allerdings heute noch: Die Internet-Shops existierten gar nicht, sondern dienten nur dazu, Vorauszahlungen von Kaufinteressenten zu kassieren. Seit Montag muss sich der 33-jährige Betreiber gemeinsam mit zwei Mitangeklagten wegen gewerbsmäßigen Betruges vor dem Landgericht Göttingen verantworten.

Der Staatsanwalt brauchte fast eine Dreiviertelstunde, bis er alle Anklagevorwürfe verlesen hatte. Der 33-Jährige Hauptangeklagte ist wegen 451 Straftaten angeklagt, die beiden mutmaßlichen Komplizen wegen 166 beziehungsweise 174 Taten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt

Bundesnetzagentur geht gegen angebliche Verbraucherschützer vor

Die Bundesnetzagentur hat zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein Unternehmen abgeschlossen, das mit einem angeblichen Schutz vor Werbeanrufen geworben hatte. Aufgrund von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und das Verbot der Rufnummerunterdrückung bei Werbeanrufen wurden zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die Bußgeldhöhe richtete sich nach der bis zum 08.10.2013 geltenden Rechtslage. Danach war ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich.

Das Unternehmen hatte im Jahr 2012 telefonisch gegenüber Verbrauchern für die „Deutsche Verbraucher Weste“ geworben. Den Verbrauchern wurde hierbei der Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen angeboten. Per Nachnahme-Verfahren sollten die Verbraucher hierfür rund 100 Euro zahlen. Die angerufenen Verbraucher hatten dabei vorher nicht ausdrücklich in die Werbeanrufe eingewilligt. Bei diesen Anrufen wurde zudem die zu diesem Zeitpunkt nicht existente Rufnummer 0171 7110349 übertragen. Die eigentlich genutzte Rufnummer 0180 5012747 wurde nicht angezeigt. Hierdurch wurde gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung verstoßen. Diese Regelung besagt, dass der Anrufer sicherstellen muss, dass dem Angerufenen eine dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird.

Ausgelöst wurde das Bußgeldverfahren durch Beschwerden von Verbrauchern, die sich nach dem Erhalt der Anrufe mit dem Hinweis, in diese Werbeanrufe nicht eingewilligt zu haben, an die Bundesnetzagentur gewandt hatten. Das betroffene Unternehmen hat keinen Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt, sodass diese rechtskräftig geworden sind.

Quelle: Bundesnetzagentur

Polizei warnt vor Gewinnspiel

Mit falschen Gewinnversprechen versuchen Betrüger derzeit in Sachsen-Anhalt abzukassieren. Einer Frau aus Wittenberg wurde per Brief einer vermeintlichen Notar- und Rechtsanwaltskanzlei ein Hauptpreis in Höhe von 65 000 Euro in bar versprochen. Ein auf ihrem Namen versiegelter Koffer befände sich in der Schweiz und würde gegen eine einmalige Zollgebühr in Höhe von 9 750 Euro nach Deutschland überführt werden. Die in Dessau ansässige Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost warnt nun vor dieser Masche. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Betrüger nutzen SEPA-Umstellung zum Phishing aus

Die Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Euro-Raum auf das einheitliche SEPA - Verfahren bei Überweisungen und Lastschriften zum Februar 2014 ruft offenbar Online-Abzocker auf den Plan. In den letzten Tagen und Wochen meldeten Zeugen der Polizei, dass sie verdächtige E-Mails erhalten haben. Der Aufmachung nach scheinen die Mails von Geldinstituten zu stammen. Die Angeschriebenen wurden unter dem Hintergrund der bevorstehenden SEPA - Umstellung aufgefordert, Kontodaten in ein Formular auf einer Internetseite einzutragen. Auf diese Seite verwies ein Link in der Mail. Teilweise sei die Dateneingabe bis zu einem gewissen Termin zwingend erforderlich und kostenlos, danach würden dann Gebühren anfallen.

Nach Erkenntnissen des mittelhessischen Internetkommissariats handelt es sich bei diesen E-Mails um eine neu aufgemachte Version des schon seit längerem bekannten sogenannten "Phishing - Tricks". Beim "Phishing" versuchen Kriminelle in betrügerischer Absicht Bankkunden mit täuschend echt aufgemachten E-Mails zu erreichen und dann unter einem Vorwand über einen Link auf vermeintliche Internet-Seiten von Banken zu locken. Dort sollen dann persönliche Daten, wie Zugangsdaten und Passwörter, eingegeben werden. Angeblich aus Sicherheitsgründen, zur Bestätigung oder um, wie es oftmals heißt, notwendige Datenabgleiche auszuführen. Tatsächlich landen die Kunden aber keinesfalls auf echten Bank-, sondern vielmehr auf gefälschten Internet-Seiten, die üblicherweise zu ausländischen Servern gehören. Mit den erlangten persönlichen Daten können Betrüger dann allerhand Missbrauch betreiben und mit der vorgegaukelten Identität im Namen des Geschädigten online nahezu alle Geschäfte abwickeln, zum Beispiel Geld überweisen, Dispokredite ausschöpfen oder Online-Einkäufe tätigen.

Bei der Polizei in Butzbach erstatte eine Gießenerin Strafanzeige. Offensichtlich wurde sie Opfer dieser Betrüger. Sie wollte an einem anderen Rechner zwei Verfügungen per Onlinebanking durchführen. Auf der vermeintlichen Startseite wurde sie auf eine offenbare "SEPA - Prüfung" hingewiesen. Sie führte diese Prüfung in gutem Glauben Schritt für Schritt durch. Dabei wurden offensichtlich die notwenigen Daten von ihrem Konto ausgespäht. Wenig später kam es zu einer widerrechtlichen Abbuchung von ihrem Konto in Höhe von 3.000 Euro auf ein ungarisches Konto.

Die Fachleute für Internetkriminalität warnen genau davor und raten zur besonderen Vorsicht:

  1. Klicken Sie nicht auf den angegeben Link der E-Mail - solche Mails gehören in den virtuellen Papierkorb!

  2. Bewahren Sie sich gegenüber elektronischer Post ein gesundes Misstrauen auch dann, wenn die Botschaften mit bekannten Logos und in vertrauter Aufmachung aufwarten.

  3. Vergewissern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Überprüfen Sie die "Adressleiste" in Ihrem Browser. Bei geringsten Abweichungen sollten Sie stutzig werden.

  4. Übermitteln Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten (bspw. Passwörter oder Transaktionsnummern) per E-Mail oder am Telefon.

  5. Kreditinstitute fordern grundsätzlich keine vertraulichen Daten per E-Mail, Telefon oder Post von Ihnen an. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrer Bank.

  6. Sollten Sie Opfer solch einer Straftat geworden sein: Verständigen Sie Ihr Kreditinstitut und erstatten Sie Strafanzeige!

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen Mega-Downloads

Staatsanwaltschaft Hannover

4051 Js 64140/12

In dem Vermögensermittlungsverfahren 4051 Js 64140/12 zu dem Ermittlungsverfahren 5403 Js 41769/09 gegen Verantwortliche der L & H GmbH, Färberstr. 3, 30453 Hannover wegen des Verdachts des Betrugs in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit dem Anbieten von Software hat die Staatsanwaltschaft Hannover folgende Vermögenswerte der L & H GmbH zur Sicherung der Ansprüche Verletzter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:

Pfändung der Forderungen der L & H GmbH

  • gegen die Deutsche Bank AG in Höhe von 721.446,76 EUR (Kontonr. 6704051512)
  • gegen die Sparkasse Hannover in Höhe von 226.127,43 EUR (Kontonr. 900340649)
  • gegen die Commerzbank AG in Höhe von 29.973,28 EUR (u. a. Kontonr. 790691000)

Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e StPO

Quelle: bundesanzeiger.de

Böses Erwachen bei der Suche nach dem Glück

Der sehnliche Wunsch nach Liebe und Zuneigung vernebelt vielen Menschen oftmals einen klaren Blick für Gefahren, die ihnen durch virtuelle Partnerschaften im Internet drohen. So bewertet die Rotenburger Polizei derzeit mehrere Sachverhalte, bei denen die Beamten gegen unbekannte Hochstapler ermitteln.

Beim Kriminalitätsphänomen Love-Scamming bandeln Täter, die vornehmlich aus dem Ausland agieren, vorzugsweise in Partnerschaftsbörsen und anderen sozialen Netzwerken mit alleinstehenden Frauen mittleren Alters an. Gerne bedienen sie sich dabei echter Identitäten, die für die Frauen attraktiv und vor allem nachprüfbar erscheinen und gaukeln ihnen liebevolles Interesse an ihrer Person vor. In der Regel läuft die Kommunikation in englischer Sprache über Chats, Emails aber auch über SMS. Mitunter kommt es zu Video-Chats, bei denen die Täter jedoch gerne technische Probleme oder andere Gründe vortäuschen, um kein Bild von sich preisgeben zu müssen.

Die tatsächlichen Gesichter der Betrüger bekommen die Frauen niemals zu sehen. Nicht selten glauben die Opfer tatsächlich an eine Liebesbeziehung und lassen sich selbst von engsten Freunden nicht von einer Fortsetzung des Kontaktes abbringen. Im Resultat läuft der jedoch immer auf dasselbe Ergebnis hinaus. Die Schwindler wollen an das Geld der meist gut situierten Frauen, die für sie eine leichte Beute zu sein scheinen. Geschickt manipulieren sie ihre Opfer auf ganz unterschiedliche Weise. In einigen Fällen täuschten die Betrüger lukrative Geschäfte vor, für die sie finanzielle Hilfe benötigten. Aber auch das Einlösen von falschen Schecks, zählte für die Täter als Liebesbeweis, die sie ihren Opfern abverlangten.

Als Versprechen lockte meistens ein gemeinsames glückliches Leben. In anderen Fällen hatten Frauen allzu unbedacht intime Fotos von sich übersandt. Das wiederum öffnet den Kriminellen Tür und Tor für Erpressungen. Scham und Enttäuschung sind meistens die Gründe, dass diese Taten nicht angezeigt werden. Trotzdem rät Polizeisprecher Heiner van der Werp den Opfern sich zu melden:" Wir bieten Menschen, die durch hochkriminelle Betrüger getäuscht wurden, unsere Hilfe an. Auch wenn wir die Täter nicht in jedem Fall ermitteln können, so bewahren wir die Opfer vor weiteren Schäden oder schützen andere Frauen vor den gleichen Fehlern."

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg