05.12.13

Bundesnetzagentur geht gegen angebliche Verbraucherschützer vor

Die Bundesnetzagentur hat zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein Unternehmen abgeschlossen, das mit einem angeblichen Schutz vor Werbeanrufen geworben hatte. Aufgrund von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und das Verbot der Rufnummerunterdrückung bei Werbeanrufen wurden zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die Bußgeldhöhe richtete sich nach der bis zum 08.10.2013 geltenden Rechtslage. Danach war ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich.

Das Unternehmen hatte im Jahr 2012 telefonisch gegenüber Verbrauchern für die „Deutsche Verbraucher Weste“ geworben. Den Verbrauchern wurde hierbei der Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen angeboten. Per Nachnahme-Verfahren sollten die Verbraucher hierfür rund 100 Euro zahlen. Die angerufenen Verbraucher hatten dabei vorher nicht ausdrücklich in die Werbeanrufe eingewilligt. Bei diesen Anrufen wurde zudem die zu diesem Zeitpunkt nicht existente Rufnummer 0171 7110349 übertragen. Die eigentlich genutzte Rufnummer 0180 5012747 wurde nicht angezeigt. Hierdurch wurde gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung verstoßen. Diese Regelung besagt, dass der Anrufer sicherstellen muss, dass dem Angerufenen eine dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird.

Ausgelöst wurde das Bußgeldverfahren durch Beschwerden von Verbrauchern, die sich nach dem Erhalt der Anrufe mit dem Hinweis, in diese Werbeanrufe nicht eingewilligt zu haben, an die Bundesnetzagentur gewandt hatten. Das betroffene Unternehmen hat keinen Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt, sodass diese rechtskräftig geworden sind.

Quelle: Bundesnetzagentur