28.09.11

Viereinhalb Jahre Haft im Spendensammler-Prozess

Das Landgericht Lüneburg hat am Dienstag im Prozess gegen zwei Spendensammler eine Haft- und eine Bewährungsstrafe verhängt. Der 48-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Untreue zu vier Jahren und sechs Monaten verurteilt, seine 30-jährige frühere Lebensgefährtin zu einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung. Beide waren wegen betrügerischer Machenschaften angeklagt. Die ehemaligen Vorsitzenden des Vereins "Kinder in Not" hatten zugegeben, einen sechsstelligen Betrag in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft sollen das allein von November 2007 bis Ende Oktober 2008 mindestens 116.000 Euro gewesen sein. In dieser Zeit gingen nur 8.000 Euro an die Bedürftigen.

Quelle und vollständiger Bericht: NDR.de

Wißner, der freudig zustimmt, künftig mit vollem Namen genannt zu werden, ist gerade vom Landgericht zu einer Haftstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt ...

Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen Wißner außer Kraft, daher kam er aus der Untersuchungshaft frei, die auch wegen Fluchtgefahr angeordnet worden war. Obendrein erließen die Richter dem Mann, der auch wegen verschiedener Betrügereien unter anderem mit Todesanzeigen bereits im Knast saß, ein halbes Jahr Haft. Weil das Gericht überlastet war, habe es zulange gedauert, bis der Prozess startete: Wißner muss daher für vier statt viereinhalb Jahre hinter Gitter. Wann er die Haftstrafe antreten muss, ist noch unklar.

Quelle und vollständiger Bericht: Bergedorfer Zeitung