Das Aufkreuzen der Polizei veranlasste die Veranstalter einer Werbeverkaufsveranstaltung, die am Mittwoch in einer Gaststätte im Raum Bad Abbach stattfand, sofort zur Einstellung ihres Geschäftsbetriebs. Wenige Minuten vorher waren dort noch angeblich vor Elektrosmog schützende Unterlagen zum Vorzugspreis von 1798 Euro zum Verkauf angeboten worden. ..... Da sich einer der Teilnehmer bereits im Vorfeld an die zuständigen Behörden gewandt hatte, machte sich auch neben den zwei Polizeibeamten ein Beamter des Markts Bad Abbach mit auf den Weg zu dieser Werbeverkaufsveranstaltung. Bei der dortigen Gemeindeverwaltung war diese nämlich nicht angemeldet worden. Zudem war bei dieser Veranstaltung noch eine Kombination angewandt worden, die gesetzlich nach der Gewerbeordnung nicht erlaubt ist. Dort findet sich nämlich ein Passus, dass sogenannte Wanderlager, mit der diese Werbeverkaufsveranstaltungen umschrieben werden, im Zusammenhang mit Glücksspiel nicht veranstaltet werden dürfen. Daher wurde der Gemeindebeamte in die Lage versetzt, diese von Teilnehmern mit so viel Hoffnung besuchte Veranstaltung aufzulösen. ... Für die beiden „Verkaufsstrategen“, wie sie die Polizei bezeichnet, wird die Verkaufsveranstaltung noch ein bußgeldbewehrtes Nachspiel haben, denn sie werden wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung angezeigt, sagt die Polizei. |
Quelle und vollständiger Bericht: Mittelbayerische Zeitung