Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eine irreführende Drohung der DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH vorgegangen. Das Unternehmen ist nun auch mit seiner Berufung vor dem Kammergericht Berlin gescheitert und darf Verbrauchern nicht mehr mit fiktiven Kosten drohen, die bei Nichtzahlung der angemahnten Forderung angeblich entstehen.
Immer wieder fallen Inkassounternehmen durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ist erfolgreich gegen eines dieser Unternehmen, die DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, und seine Drohmasche vorgegangen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das "Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen" können. Da diese Summe völlig aus der Luft gegriffen ist und nichts weiter als einen dreisten Einschüchterungsversuch darstellt, ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen die DOZ vorgegangen. Nach gewonnenem Urteil vor dem Landgericht Berlin (Az: 96 O 190/10) ging die DOZ in Berufung und ist damit nun auch endgültig gescheitert, das Kammergericht Berlin hat die Berufung durch Beschluss (Az: 5 U 64/11) zurückgewiesen.
"Nun ist endlich gerichtlich bestätigt, dass solche hanebüchenen Drohungen unzulässig sind", begrüßt Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale den Beschluss der Berliner Richter. "Wir hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und solche und andere unzulässige Drohungen nun grundsätzlich ein Ende haben werden."