Vorsicht !!!! So läuft die Masche ab: Letztlich erhält man dann eine Rechnung für einen Artikel mit Fotos, die schnell einige tausend EURO betragen kann, obwohl man nur mit einer üblicherweise kostenfreien redaktionellen Veröffentlichung gerechnet hat. Sie werden niemals an seriöse deutsche Zeitungen Geld für eine Veröffentlichung / Bilder zahlen. Uns liegen Rechnungskopien von arglosen Firmen bis 15.000 EUR vor. Unsere Recherchen haben auch ergeben, dass lediglich kaum nennenswerte Auflagen von ca. 10.000 Exemplaren gedruckt werden, die vermutlich dann wahllos an unterschiedliche Unternehmen verschickt werden. Man hat dann für den hohen Rechnungsbetragt wohl kaum eine erwähnenswerte Gegenleistung von den Verlagen erhalten. Übrigens der reine Druckpreis beträgt pro Seite ca. 50-60 Euro. (quelle div. Druckereien und Online Drucker) Die Mediadaten sollen auch vortäuschen man sei ein seriöses Magazin. Tatsächlich ist das frei erfunden. Eine Auflagen und genaue Analyse wie es der IVW (neutrale Prüfinstanz für Druckerzeugnisse) es macht, gibt es nicht, denn dann könnte der IWN Verlag nicht solche irreführenden Angaben machen. Der erhoffte PR Effekt ist gleich Null, so die betroffenen Unternehmen. Nachdem die Unternehmen eine Rechnung erhalten haben - bei der die vermutlich aus allen Wolken gefallen sind- geht es geplant weiter. Die Methode: Falls das Unternehmen reklamiert - was natürlich üblicherweise der Fall ist - bietet man Ihnen einen Vergleich mit 10 - 15 % Nachlass an. Auch das ist kalkuliert. Um Druck aufzubauen werden Gerichtsurteile vorgetragen, die für den Unternehmer negativ ausgefallen sind. Aber die vielen OLG Urteile welche gewonnen wurden, verschweigt man natürlich. Sollten Sie eine ähnliche Erfahrung mit dem Verlag IWN „Internationale Wirtschaftsnachrichten“ Titel WIRTSCHAFT HEUTE gemacht haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Jede Information hilft uns die Öffentlichkeit und damit auch die Unternehmen über diese nach „Abzocke riechende“ Methode zu informieren und damit dieser Masche ein endgültiges Ende zu bereiten. Noch ein wichtiger Hinweis ein Mandant von uns wurde gerade in England von der Internationalen Wirtschaftsnachrichten Verlagsgesellschft mbh (“IWN”) auf Zahlung einer hohen vierstelligen Summe verklagt. Unserer Auffassung nach stellt das Geschäftsgebahren der IWN unserer Mandantin gegenüber nicht nur eine Abzocke, sondern auch einen Betrug im strafrechtlichen Sinne dar. Dem unbefangenen Leser wird suggeriert, an einem redaktionellen Beitrag in einer Zeitschrift mitzuwirken. Tatsächlich lässt sich die IWN diese Mitwirkung teuer bezahlen, was entgegen des Transparenzgebotes nur versteckt zu erkennen ist. Diese Geschäftspraktiken sind darauf angelegt, bei dem Leser den Eindruck der Kostenlosigkeit zu erwecken, um ihn zum Abschluss eines kostenpflichtigen vermeintlichen Werkvertrages zu bewegen. Vom Landgericht München I wurden diese Praktiken bereits als “nicht vereinbar mit den Gepflogenheiten des seriösen kaufmännischen Rechtsverkehrs” bezeichnet. Hier einige Entscheidungen von Gerichten, die das ähnlich sehen: Meine Kontaktdaten: Ulrich Lengenfeld Mobil 0171 990 23 50 Hier sollten Sie Kontakt aufnehmen und die Sache zur Überprüfung vorlegen http://www.wettbewerbszentrale.de/de/institution/profil/auftrag/ |
Mit freundlicher Genehmigung des Autors.
In Österreich berichtete der Beobachter.at bereits im Dezember 2000 über Firmenwerbung mit teuren Gratisreportagen.