„Den schwarzen Schafen unter den Anbietern von Kaffeefahrten haben die Regierung von Oberbayern und die Polizeipräsidien Oberbayern Nord und Oberbayern Süd zusammen mit den Landratsämtern den weiteren Kampf angesagt. Überregional agierenden Tätern setzen Sicherheitsbehörden und Polizei verstärkt eine gemeinsame Strategie entgegen“, kündigtenRegierungspräsident Christoph Hillenbrand, Landrat Michael Schwaiger und Polizeipräsident Walter Kimmelzwinger am 22. Mai 2012 in Freising bei einem Pressegespräch an. Diese reicht von gezielter Information und Aufklärung bis hin zum inkognito Mitfahren von Behördenvertretern bei einer Kaffeefahrt, um dann die zuständigen Beamten von Polizei und Landratsamt zum Einsatzort zu dirigieren. So konnten im letzten halben Jahr in 14 oberbayerischen Landkreisen 30 illegale Kaffeefahrten gestoppt und Bußgeldverfahren eingeleitet werden.
Im September 2011 kam es deshalb auf Initiative der Regierung von Oberbayern zum Schulterschluss zwischen Sicherheitsbehörden und Polizei im Regierungsbezirk. Vertreter der Kreisverwaltungsbehörden, der oberbayerischen Polizeipräsidien sowie der Staatsanwaltschaft München II. waren sich dabei einig „Aufklärung und koordiniertes Handeln der Sicherheitsbehörden sind die wesentlichen Säulen zum Schutz des Verbrauchers vor betrügerischen Kaffeefahrtunternehmern“. Hillenbrand, Schwaiger und Kimmelzwinger betonen deshalb unisono: „Nur durch ständiges Sensibilisieren der Öffentlichkeit für dieses scheinbare Schattenthema und mittels gezielter Informationen der Gastwirtschaften in den Landkreisen lässt sich dieser organisierte Nepp weiter eindämmen. Ohne Informationsaustausch, behördenübergreifende Vernetzung, gezielte Hinweise in den örtlichen Medien und schnelles situatives Eingreifen hätten die bundesweit operierenden Betrüger weiter freie Fahrt zur Ausfahrt „Abzocke“.
Eine führende Rolle im Regierungsbezirk hat inzwischen unter anderem das Landratsamt Freising übernommen. Bei zahlreichen Einsätzen sammelte es enorme Erfahrung im praktischen Verbraucherschutz auf diesem speziellen Feld, den es ständig an andere Kreisverwaltungsbehörden und die Polizeidienststellen weitergibt. In den Jahren 2007-2011 wurde vom LRA Freising in 19 Fällen wegen illegaler Durchführung von Kaffeefahrten ermittelt; viermal wurde man in Amtshilfe bei benachbarten Landkreisen tätig. Durch die Ermittlungen wurden über 55 Veranstaltungen im süd- und mitteldeutschen Raum aufgedeckt, deretwegen gegen 23 Personen (sog. Moderatoren und Helfer) Bußgeldverfahren durchgeführt wurden. Dabei wurden in einem Einzelfall auch Bußgelder bis zu 16.000 Euro verhängt und gerichtlich bestätigt. ...
Am besten schützen kann man sich gegen die unliebsamen Nebenwirkungen von Kaffeefahrten dadurch, dass man zweifelhafte Einladungen zu derartigen Veranstaltungen im Papierkorb entsorgt. Noch besser übergibt man sie dem zuständigen Landratsamt oder der Polizei, damit diese tätig werden können. Wenn man doch mitfährt und feststellt, dass es in der Veranstaltung nicht mit rechten Dingen zugeht, sollte man sich nicht einschüchtern lassen, sondern noch vor Ort Polizei oder Gemeinde zu Hilfe holen. Vor Käufen auf solchen Veranstaltungen ist dringend abzuraten. Bei einem Kauf stehen einem zwar grundsätzlich Widerrufs- und Gewährleistungsansprüche zu; diese jedoch geltend zu machen wird in der Regel kaum möglich sein, da die Verkäufer und dahinterstehenden Unternehmen meist schon am folgenden Tag nicht mehr greifbar sind.
Quelle und weitere Informationen: Regierung von Oberbayern