29.05.12

Vermeintlicher Produkttester wegen Geldwäsche angeklagt

Produkte testen und dafür 1750 Euro im Monat einstreichen. Das klang auch für einen Dachauer sehr verlockend. Vor dem Amtsgericht Dachau muss er sich nun wegen "leichtfertiger Geldwäsche" verantworten. ...

Der Angeklagte hatte im Internet nach einem Nebenverdienst gesucht und war auf ein dubioses Angebot aus Estland eingegangen. Die Staatsanwaltschaft hielt ihm vor, dass er hätte merken müssen, dass da etwas faul war. Er sollte Produkte testen und dafür 1750 Euro im Monat erhalten. Auf seinem Konto gingen denn auch tatsächlich 6100 Euro ein, die er in Form von Gutscheinen eines Bezahl-Onlineportals weiterschieben sollte. Tatsächlich war das Geld vom Konto eines Holländers, das die Arbeitgeber des Angeklagten ausgespäht hatten, auf dessen Konto überwiesen worden. Er gab nur Gutscheine im Wert von 2000 Euro weiter und behielt 4100 für sich. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hätte sich dem Angeklagten angesichts der dubiosen Umstände die kriminelle Herkunft des Geldes aufdrängen müssen.

Auch Richter Lukas Neubeck betonte gleich zu Beginn, dass der Angeklagte hätte erkennen müssen, "dass da ein krummes Ding läuft". Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant das durchaus gemerkt und gehandelt habe. "Er hat innerhalb einer Woche die Notbremse gezogen und Anzeige erstattet." ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung