Mitte April sprach eine 46-jährige Schonstetterin bei der Polizeiinspektion Wasserburg vor und beschwerte sich über eine völlig unberechtigte und zudem auf unverschämte Weise vorgenommene Nachnahmesendung. Vor wenigen Minuten habe ihr der Postbote einen Brief gegen Zahlung von 87,- Euro ausgehändigt und dabei habe es sich herausgestellt, dass es sich nicht um ein erwartetes Behördenschreiben gehandelt hatte, sondern lediglich um eine Mitteilung zu einer Beteiligung an einer Gewinnspielfirma. Zu keiner Zeit habe sie jemals, weder telefonisch noch schriftlich, mit dieser Firma Win Deluxe, Sht Asim CD Cat ihnsi No 5, Istanbul, Türkei einen Vertrag abgeschlossen. Den fatalen Irrtum habe sie aber erst nach dem Öffnen des Briefes erkennen können, zumal weder der Postbote noch der Brief selbst Aufschluß über den Absender gab.
Diese maßgebliche Information befand sich ausschließlich in Form der Absenderzeile im Adreßkopf des Briefes, welche üblicherweise bei sachgerechter 2fach-Faltung in diesem DIN-Kuvert im oberen Fensterrand zu lesen ist. Exakt dieser Bereich war jedoch durch die Nachnahme-Marke verdeckt. Selbst das Bemühen des Zustellers, den Aufkleber anzuheben, um den Absendertext zu lesen, scheiterte.
Eine zusätzliche Informationsquelle stand dem Postboten nicht zur Verfügung. Dabei bestand für ihn als Zusteller jedoch die dienstliche Anweisung, Nachnahmesendungen erst nach Empfang des Nachnahmebetrages auszuhändigen zu dürfen. Also blieb der Briefempfängerin nichts anderes übrig, die Nachnahmegebühr auszuzahlen. Eine Rückforderung ist dann nicht mehr ohne weiteres möglich, dazu bedarf es eben einer entsprechenden Betrugsanzeige.
Was offenbar viele Leute nicht wissen, Nachnahme-Sets sind an jeder Filiale der Deutschen Post zu erwerben und auch im Internet als PostKIT herunterzuladen. In einem diesem Set beigefügten Formular trägt er seine Bankverbindung für die den Nachnahmebetrag ein. Die Aufbringung der Nachnahme-Marke erfolgt nicht durch einen Postangestellten sondern durch den Absender, respektive Geldempfänger. Im vorliegenden Fall hatte der Absender entgegen der von der Deutschen Post vorgegebenen „Nachnahme - Handhabung“ diese Nachnahme-Marke auf das Absenderfeld aufgebracht und in den Briefkasten gesteckt.
Im vorliegenden Fall konnte die Wasserburger Polizei zwischenzeitlich auch den aus Oberhausen in NRW stammenden Täter ermitteln und auch das Geld rechtzeitig vor der Überweisung zurückholen.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Wasserburg
via: rosenheim24.de