17.05.09

Über den RA Olaf Tank berichtet die Neue OZ

Die neue OZ - Osnabücker Zeitung berichtete in ihrer online-Ausgabe vom 14.05.2009 über den als Eintreiber für Nutzlosdienste und Abzocker bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank. Nachdem RA Olaf Tank schon für die Gaunereien der Brüder Schmidtlein aktiv war, mahnt er zur Zeit u.a. auch für den Nutzlosdienst opendownload.de.

Die Masche ist offenbar sehr erfolgreich. Internetseiten wie hausaufgaben-heute.com oder www.opendownload.de bieten den Nutzern scheinbar nützliche Informationen oder kostenlose Downloads. Wer sich anmeldet, geht nach Angaben der Seitenbetreiber einen Vertrag ein, der die Nutzung der Inhalte für zwei Jahre erlaubt. Die Kosten liegen bei 96 Euro pro Jahr. Die Gegenleistung tendiert gegen null. Die Programme, die zum Herunterladen angeboten werden, sind ohnehin kostenlos. Das ist eine Falle, sagen deshalb Verbraucherschützer. Es sei kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, der Nutzer müsse nichts zahlen.

Trotzdem flattert den Nutzern früher oder später eine harsch formulierte Mahnung ins Haus. Absender: Olaf Tank, Rechtsanwalt aus Osnabrück. Die Forderung beläuft sich oft auf 138 Euro, einschließlich Mahnkosten, Geschäftsgebühr und Auslagenpauschale. Ein ausgefüllter Überweisungsträger ist mitunter beigefügt.

Tank droht den angeblich säumigen Zahlern mit gerichtlichen Schritten, sollte das Geld nicht innerhalb einer bestimmten Frist eingehen. Die Spitze der Einschüchterung: Wer in der Anmeldung falsche Angaben etwa zu seinem Alter gemacht habe, müsse mit einer Anzeige wegen Betruges rechnen. Das zielt vor allem auf Kinder und Jugendliche, die nicht wagen, sich ihren Eltern gegenüber zu offenbaren.

Olaf Tank ist selbst nicht zu sprechen. Wer die auf seinem Mahnschreiben angegebene Telefonnummer wählt, hört ein Besetztzeichen oder gerät in eine Warteschleife. Alle Mitarbeiter seien in Gesprächen, heißt es. In seiner Kanzlei empfängt er keinen Besuch von der Presse.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, vorsorglich dem angeblichen Vertrag schriftlich zu widersprechen. Allerdings: Die Erfahrung lehrt, dass ein Widerspruch gar nicht nötig ist. Den Verbraucherzentralen ist bisher kein Rechtsstreit bekannt, in dem ein Verbraucher zu einer Zahlung verurteilt wurde. In einem Merkblatt der Verbraucherzentrale Niedersachsen für junge Internetnutzer heißt es: „Du und Deine Eltern müssen lediglich die Nerven behalten und den Drohungen standhalten.“ Die Geschäftemacher und ihre Geldeintreiber haben kein Interesse, säumige Zahler vor Gericht zu ziehen. Dann geriete auch ihr Geschäftsgebaren ins öffentliche Licht und in eine juristische Prüfung.

Zum vollständigen Beitrag: Neue OZ - Osnabrücker Zeitung