04.06.10

Antassia GmbH rechtskräftig verurteilt wegen Spam

Betroffene, die von Antassia GmbH - Betreiberin von top-of-software.de - E-Mails erhalten, in denen Rechnungen und Mahnungen und sonstige "Informationen" enthalten sind, ohne dass Sie sich jemals auf dieser WebSite aufgehalten und angemeldet haben, können sich vor Antassia´s E-Mails schützen:

Antassia GmbH ist rechtskräftig verurteilt.

Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:

  1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).
  2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.
  3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.

Dann sollten Sie gegen Antassia GmbH vorgehen!

Es liegt mir eine einstweilige Verfügung (inkl. Korrektur Beschluss) des Landgerichtes Mainz (Az. 10 HK O 14/10 vom 03.03.2010 u. 29.03.2010) vor, durch Zustellung ist die einstweilige Verfügung seit 09.03.2010 vorläufig und mit Abschlusserklärung durch RA Bernhard Syndikus vom 31.01.2010 rechtskräftig.

Quelle und weitere Informationen: Maier.de