16.06.10

Partnervermittlung vom BGH verurteilt, Kunde erhält Rückzahlung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Partnervermittlungsagentur VPS verurteilt, an einen Kunden das gezahlte Entgelt in Höhe von rund € 4.500 zurück zu zahlen. Nun können sich auch andere Kunden auf diese Entscheidung berufen und ebenfalls ihr Geld zurück fordern.

VPS betreibt in Hamburg eine Partnervermittlungsagentur. Von den Interessenten werden Videointerviews aufgezeichnet, in denen sie sich anderen Interessenten vorstellen, die dann Kontakt aufnehmen können. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall zahlte ein Kunde im Jahr 2007 das von VPS verlangte Entgelt in Höhe von € 4.750, und zwar für das Vorgespräch 25 % (€ 1.187,50), die Herstellung des Interviews 50 % (€ 2.375,--) und für die Eingliederung des Interviews in die Videobibliothek weitere 25 % (€ 1.187,--).
Mit dieser Aufteilung der Leistung versuchte VPS offenbar, die verbraucherfreundlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zur Partnerschaftsvermittlung zu umgehen. Der kann nämlich jederzeit ohne Begründung vom Kunden gekündigt werden mit der Folge, dass nur ein Teil der Vergütung fällig ist. Anders beim Werkvertrag: Hier muss der Verbraucher nach einer Kündigung grundsätzlich den vollen vereinbarten Lohn bezahlen.

Dem Versuch, aus einem Partnervermittlungsvertrag einen Werkvertrag zu zaubern und so Kundenrechte zu beschneiden, macht der BGH (AZ. III ZR 93/09) – ebenso wie die Vorinstanzen - einen Strich durch die Rechnung. Danach sei Sinn und Zweck des gesamten Vertrages letztlich das Finden eines Partners fürs Leben. Die Elemente eines Partnervermittlungsvertrages, der als „Dienstvertrag höherer Art“ jederzeit kündbar ist, würden überwiegen. Die Kunden sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und haben nur eine anteilige Vergütung zu entrichten. Für die Erstellung des Videos bekam VPS lediglich € 337,50 zugesprochen. ...

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg