Dass man sich als Verbraucher nicht alles gefallen lassen muss, wird in dem Bericht des WDR auf den Punkt gebracht. Der Sender berichtete mehrmals über die dubiosen Geschäftspraktiken der Firma Euroweb, dessen Anwälte eine kritische Berichterstattung zu unterbinden versuchten. Der WDR hat nachgehakt, nachdem die Firma Euroweb wegen verlorener Prozesse den BGH als letzte Berufungsinstanz bemüht hat. Erfolglos, wie im Bericht des WDR zu sehen ist.
Quelle: Imageshack.us
Weitergehende Informationen über das BGH-Urteil und die Firma Euroweb finden Sie auf dem Portal 123recht.de.
Nach der vorgeblichen Vertragsgestaltung des aktuell diskutierten "Internet-System-Vertrags" der Euroweb Internet GmbH, entsprechend der Webstyle GmbH, würden Inhalte beim Anbieter erstellt und dann nur an den Kunden über einen bestimmten Zeitraum „vermietet“, wie auch der Serverspeicher beim Hosting. Es läge somit ein gemischter Mietvertrag und Dienstvertrag vor. Dies hat der Bundesgerichtshof jetzt entsprechend der hier seit dem Jahr 2005 vertretenen Auffassung in einem Fall und damit für zahlreiche weitere Streitverfahren, in denen die Auffassung letztendlich übernommen werden muss, für unrechtmäßig erklärt (Urteil vom 04.03.2010 – III ZR 79/09, Volltext auch verlinkt unter ramusiol.de). |
Quelle und vollständiger Beitrag: 123recht.de