15.06.10

Vor der Media Inkassomanagement AG warnt die Verbraucherzentrale

Bereits im April dieses Jahres hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen vor Mahnungen der Media Inkassomanagement AG gewarnt. Aktuell gibt es eine erneute Warnung, diesmal aus Nordrhein-Westfalen. Als Verantwortliche der Media Inkassomanagement AG findet man die Gewinnspielgauner Harun Akkaya und Peter Müller im Schweizer Handelsregister wieder. Die Herren Akkaya und Müller ließen zuvor für angebliche Vertragsabschlüsse diverser Dienste wie z.B. von der CC Profi sowie der Tipp House über die Firma Proinkasso GmbH des Herrn Stefan Straßburg mahnen. An dem vermeintlichen Firmensitz in Berlin befindet sich aber nur ein Bürodienstleiter, welcher die eingehende Post lediglich weiterleitet.

Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung von 107,90 Euro der Media Inkassomanagement AG mit Sitz in Berlin ins Haus flattert, sollten der Forderung auf keinen Fall nachkommen, sie jedoch vorsorglich schriftlich zurückweisen! Wir warnen vor der krassen Methode, mit denen das zweifelhafte Inkassounternehmen versucht, vermeintliche Abonnenten eines Gewinnspielpakets Angst einzujagen, damit diese der erhobenen Geldforderung zustimmen und gleichzeitig ihre Kontoverbindungen auf dem beigefügten Einzugsermächtigungsformular preisgeben.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen ahnungslose Betroffene in einem Schreiben des Inkassounternehmens drastisch daran erinnert werden, dass bei einem Mandaten, der Firma DEM Marketing, angeblich ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag über "200 Gewinnspiele und Millionenrente" bestünde, dessen fälliger Betrag "bis heute nicht beglichen" sei. Der Gewinnspielfirma lägen persönliche Kontaktdaten sowie das Einverständnis der Angeschriebenen vor, die zur Eintreibung der Forderung berechtigten. Die aufgelaufene "Schuldsumme" von 107,90 Euro, die sich aus dem fälligen Betrag für die Gewinnspielfirma, Mahn- und Inkassokosten zusammensetzt, solle "innerhalb der nächsten 7 Tage" mittels beigefügter Einzugsermächtigung überwiesen werden. Nur so ließen sich weitere Unannehmlichkeiten - vom Mahnbescheid über Zwangsvollstreckung bis hin zum Gerichtsvollzieher - und die damit verbundenen Kosten vermeiden. Der bestehende Vertrag würde dann "automatisch gekündigt".

Die versuchte Geldeintreiberei der Media Inkassomanagement AG ist in der täglichen Beratungspraxis der Verbraucherzentrale NRW nur ein krasses Beispiel von vielen. Schriftliche Zahlungsaufforderungen, Gewinnspielmitteilungen und unangemeldete Werbeanrufe zielen darauf, arglosen Angesprochenen persönliche Adressdaten und Kontoverbindungen zu entlocken oder ihnen gleich einen kostenpflichtigen Vertrag unterzuschieben, um sie anschließend ausgiebig abzuzocken. Wir raten Betroffenen, sich keinesfalls von dem typischen, aber haltlosen Drohpotenzial in dem Inkassoschreiben einschüchtern zu lassen. ...

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Lassen Sie sich von solchen Schreiben nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht.