Bei der Gewerbeordnung der Stadt Arnsberg gehen derzeit übermäßig viele Hinweise über zugesandte Gewinnbriefe ein. Mit denen wird den Adressaten zum Gewinn des 3. Preises in Höhe von 5.000,- € bei der Teilnahme des Kreuzworträtsels „Schönes Europa“ gratuliert. Eine „Agentur Norbert Hölzen aus Cloppenburg“ mit Postfachadresse bittet zugleich per Antwortkarte um eine Mitteilung zur Fahrtreservierung „zwecks feierlicher Gewinnauszahlung“. Die Stadtverwaltung warnt eindringlich vor der Teilnahme an solchen Fahrten. Diese Fahrten entpuppen sich regelmäßig als Verkaufsveranstaltung überteuerter Produkte, auch als Kaffeefahrt bekannt. Es wurde in letzter Zeit festgestellt, dass bei ähnlichen bzw. fast identischen Einladungen, hinter denen immer wieder dieselben Veranstalter stecken, simple Vitaminpräparate im Herstellungswert von nur wenigen Euros als gesundheitliche Wundermittel zu astronomischen Preisen bis zu 1.900,- € verkauft wurden. Als Methode wird dabei häufig der sogenannte „Apothekentrick“ angewandt: Die Verkäufer/Hersteller lassen dieses Produkt zu astronomischen Preisen, die noch ca. 20 – 50 % über deren Angebotspreis bei den Kaffeefahrten liegen, zum Schein in Apothekenpreislisten registrieren. Diese Preise nennt man auch Mondpreise, da sie den tatsächlichen Werten bei weitem nicht entsprechen. Der Kaffeefahrtverkäufer preist dann wiederum seine überteuerten Vitamintinkturen im Vergleich zum Apothekenpreis als Schnäppchen an. Es sind Veranstaltungen bekannt, bei denen mit diesen Tricks an einem Tag Umsätze in fünfstelliger Höhe gemacht wurden. Der angebliche Gewinn wurde mit fadenscheinigen Argumenten natürlich nicht ausgezahlt. Daher der Rat der Verbraucherschützer: Solche Schreiben gehören in die Altpapiertonne! Wer schon eine Fahrt reserviert hat, sollte daran nicht teilnehmen. Dazu kann auch der Veranstalter den „glücklichen Gewinner“ trotz Reservierung und nicht zwingen, selbst wenn der Veranstalter in einem anschließenden Schreiben, gerne auch irreführend als Buchungsbestätigung bezeichnet, mit irgendwelchen Stornogebühren droht! Für einen Gratisausflug können keine Stornogebühren oder sonstige Gebühren, wie z.B. ein „Dieselzuschlag“, nachträglich berechnet werden. Aber so werden viele Senioren eingeschüchtert, um sie um jeden Preis in den Bus zu locken. |
Quelle: Pressemeldung der Stadt Arnsberg