Gemeinhin genießen Anwälte einen seriösen Ruf, während die Inkassobranche eher um ihr Image bangen muß. Daß dies nicht immer so sein muß, zeigen jüngere Entwicklungen in der Anwaltschaft. Verschiedene Anwälte, die sich mit dem Inkasso von Firmen beschäftigten, denen ein zweifelhaften Ruf anhaftete, gerieten in den Focus der öffentlichen Aufmerksamkeit. In diesem Zusammenhang besonders häufig im Internet und der Presse genannte Namen sind Olaf Tank, Katja Günther und Bernhard Syndikus. Alle drei besitzen eine Anwaltszulassung und haben sich aufgrund ihrer Inkassotätigkeit den Unmut von Bürgern auf sich gezogen. Der Unmut ging soweit, daß etliche Strafanzeigen erstattet wurden. ... Anfangs tolerierten die Gerichte die unauffälligen Hinweise auf die Zahlunsverpflichtung und sahen darin keine kriminelle Handlung. Erst mit der Häufigkeit und der Penetranz des Forderungseinzugs kamen kritische Richterstimmen auf, die schließlich völlig in eine Ablehnung des Vorgehens umschlugen. Es ist für die Inkassokunden wie für die Inkassobetreiber eine ernste Angelegenheit, die Forderung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. ... |
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