Mit einem neuen Dreh wird bei Kaffeefahrten abkassiert. Während der Tour verkaufen Anbieter zunehmend Reisen und verlangen - sofort in bar oder per EC-Cash (Maestro-Karte mit Geheimzahl) - eine "Beratungs- und Servicegebühr". Mal 50, mal auch 80 Euro. Einer 82-jährigen Seniorin hat eine Firma gleich zwei Reisen für jeweils zwei Personen aufgeschwatzt - und für die "Beratung" 316 Euro eingesteckt. Wer während der Fahrt einen Reisevertrag unterschrieben hat, kann ihn natürlich kostenfrei widerrufen. Nur: Der für den "Service" bar vereinnahmte Betrag ist so gut wie verloren. Denn der Verbraucher erhält keinerlei Beleg, und im Vertrag taucht der Betrag ebenfalls nicht auf. Auch wer mit Karte und Geheimzahl (PIN) bezahlt hat, steht schlecht da. Wurde das Geld vom Konto eingezogen, ist es kaum möglich, bei einem Widerruf den Betrag ohne Klage vor Gericht zurückzuerhalten. Zumal keineswegs selten Firmen aus dem Ausland oder hinter einer Postfachadresse versteckt auf diese Weise ihr Geschäft betreiben. Grundsätzlich gilt für Kaffeefahrten: Je günstiger die Reise, desto spärlicher fallen die touristischen Attraktionen aus. Das oberste Ziel der Touren lautet: Die Kassen der Firmen bei der Verkaufsveranstaltung sollen klingeln. Selbst bei "Sonderangeboten" und "Spezialrabatten" ist Vorsicht angebracht. Denn auch so angepriesene Waren sind häufig noch teurer als vergleichbare Produkte zu regulären Preisen. Wichtigste Regel: Sich auf keinen Fall zum Kauf drängen lassen und nie eine Anzahlung leisten! Wer den Kaufvertrag widerruft, bekommt sonst womöglich nur schwer sein Geld wieder zurück. Weitere Tipps und umfangreiche Informationen zu Kaffeefahrten finden Sie hier. |
Quelle: Verbraucherzentrale Berlin