01.03.11

Verbraucherzentrale geht gegen Klingelton-Anbieter vor

Fehlende Preisangaben und Abofallen beim Kauf von Handyklingeltönen sind ein stetes Ärgernis. Damit soll nun Schluss sein. Insgesamt zehn Anbieter von Handyklingeltönen hat die Verbraucherzentrale NRW bereits abgemahnt.

So war´s bislang: Wer im Internet einen Klingelton kaufen wollte, bekam den Preis meist erst zu sehen, nachdem Buttons wie „Kaufen“, „Bestellen“ oder „Download“ geklickt wurden. Nach Ansicht der Verbraucherschützer ein klarer Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Die Folge: Mehrere Preisverweigerer erhielten eine Abmahnung, darunter auch die Netzbetreiber Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.

Irreführend handeln nach Ansicht der Verbraucherzentrale Firmen, die ihre Kunden durch die Hintertür in ein Abonnement locken. Der beliebte Dreh hier: Obwohl Interessenten auf den Katalogseiten der Unterneh­men einzelne Klingeltöne auswählen, ist bei der Bestellung automatisch der Kauf eines kostspieligen Abonnements voreingestellt. Bisweilen gibt es sogar keine Möglichkeit, einen einzelnen Klingelton zu kaufen. Infor­miert wurde hierüber eher beiläufig.

Viele dieser Rechtsverstöße entschärfte die Verbraucherzentrale NRW mittels juristischer Instrumente wie Abmahnungen und Einstweiliger Verfügungen. Das Zwischenergebnis der Klingelton-Aktion: Die Telekom (t-mobile.de), O2 (o2online.de), E-Plus (eplus-unlimited.de), Arvato Mobile (handy.de), Fox Mobile (jamba.de), Hammerpage.de, mobilcom-debitel (mload.de) und Bob Mobile (bobmobile.de) haben ihre Internetseiten bereits umgestaltet.

Doch damit sind die Aufräum-Arbeiten noch nicht erledigt. Denn einige der abgemahnten Klingelton-Anbieter änderten ihre Bestellseiten nicht ausreichend oder verweigerten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung. Gegen diese Firmen wird die Verbraucherzentrale nun gerichtlich vorgehen.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen