outlets.de, onlinedownloaden.de, Top-of-Software.de, opendownload.de, routenplaner-service.de, routenplaner-power.de - die Masche ist stets dieselbe. Damit sie funktioniert und möglichst lukrativ ist, müssen drei Bedingungen gegeben sein:
Juristisch stehen die Forderungen solcher Anbieter auf extrem dünnem Eis. Zum Einen fällt auf, dass kaum ein Betroffener jemals eine Rechnung zugeschickt bekommt, denn bei dem ersten Schreiben handelt es sich gleich um eine „Zahlungserinnerung“, die auf eine fiktive Rechnung Bezug nimmt. Das hat wahrscheinlich den Zweck, Zeit zu gewinnen. In den Zahlungserinnerungen ist zu lesen, dass Nutzer von Ihrem Widerrufsrecht nach den Regeln eines Fernabsatzvertrages keinen Gebrauch gemacht hätten. Eine Rechnung mit früherem Datum würde Betroffenen erlauben, rechtzeitig einen Widerruf abzusetzen. Zudem scheinen die Kostenhinweise nicht den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. ... |
Quelle und vollständiger Bericht ARD - Ratgeber Recht
Quelle: Youtube - scamnewsTV