Das Amtsgericht Mainz hat den Betreiber von top-of-software.de zur Zahlung außergerichtlicher Anwaltskosten verpflichtet, die einem Nutzer zur Abwehr einer unberechtigten Forderung entstanden sind. ... Der Kläger hatte ursprünglich mit Google nach einer kostenlosen Virensoftware gesucht. Von dort gelangte er durch einen der ersten fünf Einträge auf top-of-software.de. ... ... sah das Gericht in der für den Rechnungsbetrag als Gegenleistung gebotenen Mitgliedschaft für den Nutzer keinen messbaren wirtschaftlichen Wert. Es wertete die Rechnungsstellung daher als versuchten Betrug. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: zdnet.de