23.03.11

Briefe von Epsilon GmbH einfach ignorieren

Fragwürdige Post von einer „Epsilon GmbH Forderungsmanagement“ mit Sitz in Hannover erhalten derzeit etliche Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz. In dem Brief heißt es: „Wir sind beauftragt, die offene Forderung der Fa. Automobilservice Deutschland GmbH gegen Sie durchzusetzen.“ Die Höhe der Forderung beläuft sich auf 79,95 Euro zuzüglich Inkassokosten, insgesamt 116,45 Euro. Die Angeschriebenen sollen am „Bonusprogramm ASD Card“ der Firma teilgenommen und die fällige Vergütung dafür nicht bezahlt haben.

„Die Epsilon GmbH ist weder als Inkassodienstleister zugelassen, noch überhaupt im Handelsregister verzeichnet,“ so Carmen Gahmig von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die eigentlich unverzichtbare Angabe von Sitz und Adresse der Automobilservice GmbH als Forderungsinhaber hat sich die Epsilon GmbH gleich ganz erspart. Ebenso fehlen Informationen zur Fälligkeit der angeblichen Forderung. „Den Anschein von Seriosität soll wohl die Angabe eines Aktenzeichens auf dem Schreiben wecken“, so Gahmig. Wer die im Schreiben angegebenen Telefonnummer anwählt, erhält nur den Hinweis „Kein Anschluss unter dieser Nummer“.

„Betroffene sollten die geforderte Summe nicht bezahlen und sich nicht durch die Androhung von Mahnbescheid oder Zwangsvollstreckung einschüchtern lassen“, rät Gahmig. „Erst wenn sich ein Inkassodienst oder ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der angeblichen Forderung melden sollte, ist es notwendig, das Bestehen der Forderung einmalig schriftlich zurückzuweisen“.

Die Verbraucherzentrale hat beim für Inkassodienstleistungen zuständigen Amtsgericht Hannover in Erfahrung gebracht, dass es sich bei der Anschrift um die eines Office-Centers handelt, das befristet Büros bzw. Bürodienstleistungen anbietet. Nach Auskunft dieser Firma ist eine Epsilon GmbH dort nicht bekannt. Die Firmierung/Adresse ist daher offenbar fiktiv. Der Vorgang wurde seitens des Gerichts an die Staatsanwaltschaft Hannover abgegeben. Geschädigte sollten sich daher direkt an die Staatsanwaltschaft Hannover wenden.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz