Verbraucherzentrale warnt vor Abzockern einer Beratungs- und Servicegebühr Was aber auffällig bei den gegenwärtig stattfindenden Kaffeefahrten zugenommen hat, ist der Verkauf von Reisen. Hier haben ganze Heerscharen von Anbietern einen Dreh gefunden, um möglichst schnell an das Geld der Verbraucher zu gelangen. Während der Verkaufsveranstaltung wird eine so genannte Beratungs- und Servicegebühr zwischen 50 bis 80 Euro pro Reise und Reisenden verlangt. Diese Gebühr wird sofort fällig und ist in bar zu zahlen. Ist nicht genug Bargeld vorhanden, bieten die Reise-Verkäufer vermehrt die Möglichkeit der Zahlung per EC-Cash an. Verbraucher haben natürlich die Möglichkeit, die auf Kaffeefahrten geschlossenen Reiseverträge kostenfrei zu widerrufen. Das scheinen viele Verbraucher angesichts der Reiseverträge meist ohne konkrete Ort- und Zeitangaben auch zu tun. Aber es stehen immer noch die ominösen Beratungs- und Servicegebühren im Raum. Doch wenn dafür weder der Zahlungsempfänger bekannt, kein Einziehungsbeleg, keine handschriftliche Quittung noch eine vertragliche Vereinbarung vorhanden ist, wird der Verbraucher in den meisten Fällen trotz Widerruf des Reisevertrages darauf sitzen bleiben. Ist das Geld erst vom Konto eingezogen, ist es nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale kaum möglich, dieses außergerichtlich zurück zu erhalten. Das verdeutlicht auch der aktuell vorliegende Fall einer 82-jährigen Verbraucherin, die sich nicht nur zwei Reisen für jeweils zwei Personen aufschwatzen lies, obwohl sie niemanden zum gemeinsam Verreisen vorweisen kann, sondern auch noch zwei Mal für jeweils zwei Personen eine Beratungs- und Servicegebühr von insgesamt 316 Euro zahlte, obwohl sie nur allein "beraten" oder besser gesagt abgezockt worden ist. Der Reiseveranstalter mit Sitz in Luxemburg reagiert natürlich nicht auf ihre Schreiben. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wird auf diesem Weg von gewissenlosen Reise-Verkäufern Abzocke im großen Stil betrieben. Man ist sich offensichtlich im Klaren, dass die auf der Kaffeefahrt unterzeichneten Reiseverträge widerrufen werden. Deshalb sichern sich die Abzocker diese sog. Beratungs- und Servicegebühr, getreu nach dem Motto: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. Hier sollten Verbraucher wachsam sein. Buchen sie eine vergleichbare Reise im regulären Reisebüro, zahlen sie keine derartige Gebühr. Außerdem hätten sie dann einen Reisevertrag in der Hand, der die konkreten Reiseleistungen im Detail benennt, die man dann auch einfordern kann. |
08.03.11
Reiseverträge nicht auf Kaffeefahrten abschließen
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Kaffeefahrt