Das Landgericht Osnabrück hat am Freitag einen 37-Jährigen, seinen Anwalt sowie zwei weitere Komplizen wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten Kommunen, Unternehmen und Parteien im Internet wegen elektronischer Grußkarten abgemahnt und sich so zum Teil fünfstellige Beträge ergaunert ... Die Grüße von der Abzock-Front kommen vor allem den 37-Jährigen jetzt teuer zu stehen: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er 120000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen überweisen. Sein Anwalt erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldauflage von 12000 Euro. Die zwei weiteren Angeklagten kamen mit einer geringeren Bewährungs- beziehungsweise einer Geldstrafe milder davon. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: NOZ - Neue Osnabrücker Zeitung