04.02.12

Gewinnspielbetrug: Ex-Bankvorstand will nicht aussagen

Im Strafverfahren um den groß angelegten Lastschriftbetrug mit Gewinnspielen bleiben die Vorgänge um den Bankverein Werther vorerst noch ungeklärt. Der frühere Bankverein-Vorstand Werner Hachmeister hat am Mittwoch vor dem Landgericht Bielefeld keine Aussage gemacht. Gegen den 60-Jährigen ist ebenfalls ein Ermittlungsverfahren anhängig.

Seit Anfang September 2011 stehen ein Paderborner Ehepaar und ein früherer Hotelier aus der Schweiz vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Bielefelder Landgerichts. Oberstaatsanwältin Regina Wiedemann und Staatsanwalt Stephan Poerschke werfen den drei Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit Lastschriften vor. Dabei soll ein Schaden in Höhe von 18,8 Millionen Euro entstanden sein. ...

Insgesamt wurden 139711 Spieler geworben, mehr als 327000 Lastschriften eingezogen.

Der geringste Teil dieser Beträge landete auf einem Konto bei der Sparkasse Paderborn; der Löwenanteil von etwa zehn Millionen Euro hingegen wurde beim Bankverein Werther gebucht. Die Staatsanwaltschaft geht auch nach vier Monaten Prozessdauer von einem strafrechtlich relevanten Schaden in Höhe von 18,8 Millionen Euro aus. Etwa 40 Prozent aller verbuchten Lastschriften seien nach Widersprüchen zurückgebucht worden. Und von diesen kostenpflichtigen Rückbuchungen habe die Wertheraner Privatbank ebenfalls profitiert. ...

Werner Hachmeister (60), der ehemalige Vorstand des Bankvereins, sollte gestern als Zeuge vor dem Landgericht aussagen. Da er im Vorfeld aber bereits ankündigte, von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch zu machen, wurde Hachmeister wieder abgeladen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist »gegen Hachmeister ein Ermittlungsverfahren anhängig«.

Die Geschäftsräume des Bankvereins an der Ravensberger Straße waren im Sommer 2010 von Ermittlern durchsucht worden. Oberstaatsanwältin Regina Wiedemann bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung zudem, dass es »weitere Beschuldigte« aus dem Umfeld des Bankvereins Werther gibt, gegen die wegen der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug ermittelt werde.

Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt