08.02.12

Verantwortliche des WinFinder-Betrugs festgenommen

Durchsuchungen und Festnahmen wegen des Verdachts auf groß angelegten bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M am Dienstag (7. Febr.) insgesamt  55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere 4 Beschlüsse in der Schweiz und 5 Beschlüsse in Österreich vollstreckt.

Das Verfahren richtet  sich derzeit gegen insgesamt 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren.

8 Personen, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, seine „rechte Hand“ sowie der Geschäftsführer der Firma Telomax GmbH wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden dem Haftrichter vorgeführt. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial in den Durchsuchungsobjekten sichergestellt.

Die Beschuldigten sollen sich eine neu ins Telekommunikationsgesetz eingefügte Vorschrift zunutze gemacht haben, wonach sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung vom Netzbetreiber eingezogen werden können. Der Forderung muss eine Dienstleistung zugrunde liegen, bei der die Vertragspartner im Rahmen einer Telefonverbindung einen Berechtigungscode vereinbart haben.

Der mutmaßliche 31-jährige Kopf der Bande hat offensichtlich erkannt, dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und etroffene somit bei der ausgewiesenen „Mehrwertdienstleistung“ nicht ohne weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug denken. Zudem werde eine Vielzahl von Telefonkunden mangels entsprechender Prüfung der Telefonrechnung den Einzug der unberechtigten Forderung nicht bemerken.

Spätestens ab 22.7.2010 sollen die Beschuldigten diesen Plan umgesetzt haben.
Es wurden Datensätze zumeist älterer Personen erworben. Diese Personen wurden aus Call-Centern in Pristina/Kosovo und Sofia/Bulgarien  angerufen z.B. mit der Behauptung, sie hätten einen Kosmetikgutschein über 100 € gewonnen. Um angeblich die persönlichen Daten und die Lieferdaten zum Zwecke der Zustellung des Gewinns abzugleichen, wurde gebeten, einer Aufzeichnung des folgenden Gesprächs zuzustimmen. In diesem Gespräch sollen die Teilnehmer dann durch irreführende und manipulative Gesprächsführung dazu gebracht worden sein, verschiedene Fragen mit „ja“ zu beantworten. Diese bewusst selektive Aufzeichnung des Gesprächs sollte den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Eintragung in über 200 Gewinnspiele mit angeblich monatlichen Gewinnchancen bis zu einer Million Euro zum wöchentlichen Abonnementpreis von 9,90 € nach außen hin dokumentieren. Bei diesem Gespräch wurde den Kunden auch der Berechtigungscode genannt, um die Voraussetzungen für den Forderungseinzug nach dem Telekommunikationsgesetz zu erfüllen. Nach dem Telefonat wurde über eine weitere Firma, den sog. Carrier,  das Inkasso über den Telefondienstleister vorgenommen.

Der 31-jährige Beschuldigte soll nicht nur die Einrichtung der Call-Center initiiert haben sondern auch die Firma Telomax GmbH als Carrier eingebunden haben, die einen sog. Fakturierungs- und Inkassierungsvertrag mit den Netzbetreibern hatte. Der ebenfalls beschuldigte Geschäftsführer dieser Firma soll in den Tatplan eingeweiht gewesen sein. Die Anbieterfirmen für den angeblichen Gewinneintragungsdienst und somit die vermeintlichen Inhaber der eingezogenen Forderungen waren Firmen auf den British Virgin Islands und in den USA.
Wenn also ein Kunde die angebliche Mehrwertdienstleistung hinterfragen wollte, wurde er vom Netzbetreiber an den Carrier Telomax verwiesen, der wiederum an die im Ausland ansässige Firma weiter verwies, was den Geschädigten die Reklamation unmöglich machte.

Insgesamt soll die Firma Telomax auf diese Weise bereits mindestens 1,623 Millionen Euro vereinnahmt haben; weitere 810.000,- €, die von der Firma Telomax beansprucht werden, wurden mittlerweile von der Telekom aufgrund von Auszahlungsverboten der Bundesnetzagentur auf ein Notaranderkonto einbezahlt. Etwa die Hälfte des an die Firma Telomax gezahlten Geldes soll an den 31-jährigen mutmaßlichen Kopf der Bande geflossen sein.
Gegen ihn und den Geschäftsführer der Telomax wurden dingliche Arreste in Höhe von 1,6 Millionen € ausgebracht.

In einer weiteren Tatvariante wurden Personen angerufen und ihnen Benzingutscheine im Wert von 10 € aus einer angeblichen Verlosung in Aussicht gestellt. Um den Gewinn abzurufen, sollten sie eine 0800er Nummer anrufen. Dort lief ein Band, das in schneller Sprechfolge das Gewinnspiel anbot und die Anrufer animierte, die Ziffern 1 und 9 zu wählen, wodurch sie, ohne dies zu erkennen, ihre Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit einem Gewinnspieleintragungsdienst gaben. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist derzeit von mindestens 100.000 geschädigten Personen in Deutschland auszugehen.

Bei den gestrigen Durchsuchungen waren ca. 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte im Einsatz, der sich dank der hervorragenden Vorarbeit der Frankfurter Polizei ausgesprochen erfolgreich gestaltete.

Quelle: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main