Zurzeit geistern Schreiben einer Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen mit Postfach in Ambühren durch die Gegend, in denen über die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins informiert wird.
Man habe für den Verbraucher ein Restguthaben aus einer Gewinnsumme von 1.000,- Euro erstritten. Das Angebot gelte letztmalig, und der "Gewinn" sei persönlich abzuholen. Ein geeignetes Verkehrsmittel für Hin- und Rückfahrt werde kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Ziel der Fahrt sei eine Zweigstelle des Finanzdienstleisters ganz in der Nähe des Verbrauchers.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf diese Einladung nicht reagieren, erhalten kurze Zeit später ein Erinnerungsschreiben, mit dem sie darüber informiert werden, dass man zwei Plätze für sie reserviert habe. Mit dem Hinweis, man habe bereits Kosten von 25,00 Euro pro Person (Fahrpreis, Buchungsgebühr, Frühstück) übernommen und bei Nichtantritt der Fahrt wäre man laut Gesetzgeber berechtigt, Planungskosten in Rechnung zu stellen, will man offensichtlich die Verbraucher endgültig zur Teilnahme bewegen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Lassen Sie die Finger von solchen Angeboten! Bei diesen Schreiben handelt es sich um einen klassischen Lockruf zu einer Kaffeefahrt. Darauf müssen Sie nicht reagieren oder sich zurückmelden. Es besteht kein Zwang zur Teilnahme. Kostenforderungen für den Fall, dass Sie an der Fahrt nicht teilnehmen, entbehren jeder Grundlage. Auf solchen Kaffeefahrten werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte an den Mann und die Frau gebracht. Bisher ist der Verbraucherzentrale kein Fall bekannt, in dem es zu einer Gewinnauszahlung gekommen wäre.
Die Masche von "Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen" ist übrigens kein Einzelfall: Briefe mit fast identischem Wortlaut wurden schon in den vergangenen Jahren unter laufend wechselnden Namen - immer mit dem Seriosität vorgaukelnden Zusatz "Finanzdienstleistungen"- verschickt.
Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen