02.02.12

GBB Ltd. versendet europäische Zahlungsbefehle aus Ungarn

Rechtzeitig Einspruch erheben und den in Ungarn ausgestellten europäischen Zahlungsbefehl (=Mahnbescheid) von GelbesBranchenbuch.com abwenden!

Hintergrund: Eine Mandantin war wie die meisten eine unfreiwillige "Kundin" von GelbesBranchenbuch.com der GBB Ltd. mit Sitz auf den Marshall-Inseln. Nachdem die AGB geändert wurden und in den AGB ein neuer Gerichtsstand (Budapest) festgelegt wurde, und nachdem es mehrere Mahnschreiben von Feigenbaum und Stern gab, hat nun die ungarische Notarin Dr. Kádár Zsuzsanna, 1114 Budapest, Ulászló u. 21. I/1-2, einen europäischen Mahnbescheid ausgestellt. Als Vertreter der GBB Ltd. tritt ein Rechtsanwalt Dr. Pákay András, ebenfalls aus Budapest, auf.

In Ungarn ist es zulässig, dass ein Notar einen Mahnbescheid ausstellt (in Deutschland: nur Gerichte).

Ein Europäischer Mahnbescheid kann in jedem Mitgliedsstaat vollstreckt werden, wenn die Einspruchsfrist von 30 Tagen nach Zustellung abgelaufen ist. Der Einspruch muss in einer der am Gericht (bzw. hier: Notarin) geltenden Amtssprachen eingelegt werden, hier auf Ungarisch. Wird die Einspruchsfrist versäumt, kann der europäische Zahlungsbefehl in Deutschland vollstreckt werden.
Gegen die spätere Vollstreckung hilft dann möglicherweise eine Vollstreckungsgegenklage, aber das hängt vom Einzelfall ab.

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Thomas Meier

Wie Sie sich zur Wehr setzen können, wird ihnen auf der Webseite der Kanzlei Thomas Meier erklärt.