05.03.12

Burat in Revision: Urteil des LG Osnabrück nicht rechtskräftig

Michael Burat und der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard Syndikus haben ebenso wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen das Urteil der 15. großen Strafkammer des Landgerichts Osnabrück vom 17.02.2012 Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun die Entscheidung auf etwaige Rechtsfehler zu überprüfen.

Michael Burat wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges in 38 Fällen sowie wegen versuchten gewerbsmäßigen Betruges in 33 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und 6 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der 37-Jährige muss als Bewährungsauflage 120.000,- € an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Gegen Bernhard Syndikus aus München wurde wegen gewerbsmäßigen Betruges (31 Fälle vollendet und 33-mal versucht) eine Gesamtfreiheitsstrafe von 15 Monaten verhängt, deren Vollstreckung unter einer Auflage von 12.000,- € zur Bewährung ausgesetzt worden ist.

Auch die Angeklagten Alexander Kleinjung, der wegen Betruges in drei Fällen zu einer 7-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde, und Mariano W., gegen den im Urteil wegen Beihilfe zum Betrug eine Geldstrafe von 170 Tagessätzen zu je 50,- € festgesetzt wurde, haben Revision eingelegt. Gegen ihre Verurteilungen richtet sich die Revision der Staatsanwaltschaft hingegen nicht.

Die Angeklagten haben 2004 und 2005 Firmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer e-card-Versendung vorsahen. Sie haben behauptet, dass sie unerwünscht per E-Mail eine e-card erhalten hätten. Diese Werbemails hatten sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den Rechtsanwalt (jeweils 532,90 € Anwaltsgebühren, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden) zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Für jeden Wiederholungsfall war eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen, die teilweise auch erfolgreich provoziert worden ist (allein die CDU zahlte 15.000,- €). Bei der vorliegenden Verurteilung ging es nicht um die beim Landgericht Frankfurt am Main im Mai zu verhandelnden sogenannten Abo-Fallen.

Quelle: Landgericht Osnabrück