Vertreter von Polizei und Gewerbeamt untersagten am Donnerstagmittag den weiteren Verlauf einer Wanderverkaufsveranstaltung in einer Gaststätte einer Hegaugemeinde. Die Teilnehmer aus der Schweiz, im Alter zwischen 75 und 86 Jahren, waren mit einem Gewinnversprechen zu der Wanderverkaufsveranstaltung gelockt worden. Sie sollten jeweils 5000 SFR und ein Elektrofahrrad im Wert von gut 1000 € gewonnen haben und dies bei der Veranstaltung überreicht bekommen. Den versprochenen Gewinn gab es natürlich nicht, dafür eine Warenpräsentation für eine pulsierende Magnetfeldtherapiedecke. Bei deren Benutzung wurden vielfältige Heilerfolge versprochen, ohne dass deren Wirkungsweise durch ein technisch-physikalisches oder technisch-medizinisches Gutachten nachgewiesen worden war.
Gegen den 51 Jahre alten Mann der die Wunderdecke präsentierte und seinen 39 Jahre alten Gehilfen, beide aus Cloppenburg, wurden Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eingeleitet.
Quelle: Polizeidirektion Konstanz