Zahlreiche Bürger haben in letzter Zeit Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltsbüros Dr. Kroner und Kollegen aus München wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten und sich deswegen mit einer Anfrage an das Kammergericht gewandt. In den Abmahnschreiben war die folgende Formulierung enthalten:
„Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen ist ein von der Präsidentin des Kammergerichts Berlin registrierter Inkassodienstleister nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG (Az. 8413 G 2 KG)“
Vor wenigen Tagen teilte das Kammergericht in einer Pressemitteilung mit, dass diese Aussage unzutreffend ist und weist darauf hin,
"Eine derartige Kanzlei ist hier nicht als Inkassodienstleister registriert. Das angegebene Aktenzeichen existiert nicht."
Allem Anschein nach handelt es sich um Betrugsversuche. Wir können Empfängern solcher Schreiben nur raten, auf keinen Fall zu zahlen und stattdessen eine Anzeige zu erstatten.