Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben. ... Ende vergangenen Jahres waren vor dem Amtsgericht Leipzig bereits mehrere Mittäter zu Haftstrafen verurteilt worden. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Leipziger Volkszeitung