08.10.10

Ping-Anrufe sind als Betrug strafbar

Werden durch Telefonanrufe, bei denen es nur einmal klingelt (sog. Ping-Anrufe), die Telefonbesitzer zu einem Rückruf der angezeigten Nummer veranlasst und stellt sich heraus, dass dieser zu einer kostenpflichtigen Tonbandansage führt, ist dies als Betrug strafbar.

Die Angeschuldigten besorgten sich Ende 2006 kostenpflichtige 0137-Nummern von einem Netzbetreiber und klingelten in der Weihnachtszeit 2006 hunderttausende Mobilfunkbesitzer mittels „Ping“-Anrufe an, einem einmaligen Klingeln mit sichtbarer Nummer, der wissbegierige Telefoninhaber leicht zum Rückruf veranlassen kann.

Rückruf führte zu teurer Bandansage: „Ihr Anruf wurde gezählt“

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Die Vorinstanz hatte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Fehlens einer betrugsrelevanten Täuschungshandlung angelehnt. Nach erfolgreicher sofortiger Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das OLG Oldenburg die Anklage zur Hauptverhandlung zu.

  • Nach Ansicht des OLG beinhalte ein eingehender Anruf die konkludente Erklärung, man wolle mit dem Angerufenen inhaltlich kommunizieren.
  • Diejenigen, die im Vertrauen auf ein Kommunikationsinteresse zurückgerufen hätten, seien daher getäuscht worden.
  • Absicht der Angeklagten war es, sich durch die eingegangenen Rückrufe einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Tatvorwurf beschränkt sich auf versuchten Betrug

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(OLG Oldenburg, Beschluss v. 20.08.2010, 1 Ws 371/10)

Quelle und vollständiger Bericht: Haufe