30.10.10

Reise-Frust nach Kaffeefahrten

Hat der Angeklagte Reisen in dem Wissen verkauft, sie nicht finanzieren zu können, oder hat er nicht? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Amtsgericht in Osnabrück. Der Prozess gibt Einblicke in die Strukturen bei sogenannten Kaffeefahrten.

Dem 41-jährigen Angeklagten aus Cloppenburg wird Betrug vorgeworfen. Er soll im Zeitraum von Oktober 2006 bis März 2007 Kaffeefahrten veranstaltet haben, bei denen die Teilnehmer Reisen buchen konnten. Allerdings hätten diese Reisen anschließend nicht stattgefunden, obwohl das Geld bereits eingezogen worden sei. Das Unternehmen sei vielmehr zahlungsunfähig gewesen – und hätte somit gewusst, dass die Reisen nicht zu finanzieren gewesen seien.

Dass bei den Kaffeefahrten Reisen verkauft worden seien, hatte der Mann bereits am ersten Verhandlungstermin zugegeben. Allerdings sei das eingezogene Geld für ein Koffer-Set gewesen, welches die Kunden erworben hätten. Die Reise habe es dann umsonst dazugegeben. Dabei stand die Frage im Raum, ob diese Variante auch den Kunden klar gewesen sei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Osnabrücker Zeitung