Zweifelhafte Gewinnmitteilungen landen derzeit in vielen Briefkästen. In einem Schreiben der Rechtsanwälte Reuter & Koch aus Hamburg wird mitgeteilt, bei einer jährlichen Verlosung der Versand- und Verlagshäuser den Hauptpreis und damit 65.000 Euro erzielt zu haben. Um die Gewinnübergabe zu vereinbaren, wird man aufgefordert, sich unter einer Hamburger Telefonnummer mit den Anwälten in Verbindung zu setzen.
Dahinter verbirgt sich die Absicht, die vermeintlichen Gewinner zunächst zu einer Vorauszahlung zu bewegen, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Um einen bestätigten Geldübergabetermin zu erhalten, muss man fünf Prozent der Gewinnsumme sofort auf ein Postbankkonto bar einzahlen. Diese Vorauszahlung diene der schnelleren Abwicklung und habe zudem steuerliche Vorteile.
Die Verbraucherzentrale warnt: Auf keinen Fall Geld überwiesen. Hier handelt es sich nach Auffassung der Verbraucherschützer um eine üble Betrugsmasche. Eine Gewinnübergabe wird erfahrungsgemäß nicht stattfinden. Weder ein Rechtsanwaltsbüro Reuter & Koch existiert in Hamburg, noch gibt es die genannten Notare unter der Hamburger Adresse.
Eine Anzeige sollte erstatten, wer bereits auf die Betrügermasche herein gefallen ist und Geld gezahlt hat.